Ich habe da mal eine Frage: Zwei zusätzliche Gebühren oder: Nr. 4141 VV RVG und Nr. 5115 VV RVG?

Fotolia © AllebaziB

Fotolia © AllebaziB

Bevor nun alle in das lange Pfingstwochenende entschwinden, will ich dann doch – vielleicht hat ja der ein oder andere über Pfingsten ein wenig Zeit – schnell noch mein „Freitagsrätsel“ veröffentlichen (lassen). Dieses Mal ganz kurz. Der Kollege schrieb:

Sehr geehrter Herr Burhoff,
kurze Frage:
„..das Ermittlungsverfahren gegen Ihren Mandanten habe ich gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
Hinsichtlich der Ordnungswidrigkeit erfolgte Einstellung gemäß § 47 Ordnungswidrigkeitengesetz…“
4100, 4104, 4141,
5115?

Ich denke, die Lösung sollte auch ohne den heiligen Geist zu finden sein 🙂 .