Ich habe da mal eine Frage: Aktendoppel für den Mandanten, zulässig ja oder nein?

© AllebaziB - Fotolia.com

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Die Frage der Notwendigkeit der Erstellung von Kopien ist eine Domäne, in der Rechtspfleger, Strafkammern und OLG-Senate gern mit dem Verteidiger streiten. Über die Notwendigkeit und Angemessenheit der Anfertigung von Kopien können manchmal ganze Romane geschrieben werden, was sicherlich dann die Frage nach der betriebswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit stellen lässt. Ein Unterfall dieses „Streitgegenstandes“ ist die Frage, ob und welche Kopien aus der Akten der Verteidiger für den Mandanten anfertigen kann und ob ggf. auch ein Aktendoppel erlaubt ist. Die Frage spielt offenbar in der Praxis auch eine größere Rolle, da sie mir immer wieder auf Veranstaltungen gestellt wird, so vor kurzem noch auf einem Seminar in Hannover.

Ich gebe sie hier dann mal weiter, also: Aktendoppel bzw. Aktenauszug für den Mandanten, zulässig ja oder nein?  Lösung gibt es dann am Montag.

5 Gedanken zu „Ich habe da mal eine Frage: Aktendoppel für den Mandanten, zulässig ja oder nein?

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