Anthropologisches SV-Gutachten = Pflichtverteidiger erforderlich

Für die Praxis m.E. ganz interessante Entscheidung des AG Eckernförde v. 05.01.2011 – 51 Gs 1/11 – dass uzur Beiordnung eines Pflichtverteidigers schon im Stadium des Ermittlungsverfahrens kommt, wenn ein anthropologisches SV-Gutachten eingeholt werden soll.

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