VORBESTELLUNGEN
Burhoff (Hrsg.),
Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe
3. Aufl. 2024, Preis ca. 129,- €
voraussichtlich August 2024
![Burhoff: Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, 3. Aufl. 2024](https://blog.burhoff.de/wp-content/uploads/burhoff_handbuch_rechtsmittel_rechtsbehelfe_3-aufl_2024.jpg)
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Burhoff (Hrsg.),
Handbuch für das strafrechtliche
Ermittlungsverfahren
10. Aufl. 2024, Preis ca. 129,- €
voraussichtlich September 2024
![Burhoff: Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, 3. Aufl. 2024](https://blog.burhoff.de/wp-content/uploads/EV_10_Aufl-Gross-e1719919853874.jpg)
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Burhoff (Hrsg.),
Handbuch für die strafrechtliche
Hauptverhandlung
11. Aufl. 2024, Preis ca. 129,- €
voraussichtlich Oktober 2024
![Burhoff: Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 11. Aufl. 2024](https://blog.burhoff.de/wp-content/uploads/HV_11_Auflage_gross-e1719919580607.jpg)
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Burhoff-Paket EV/HV
bestehend aus:
Handbuch EV, 10. Aufl.,
Handbuch HV, 11. Aufl.,
beide 2024
statt regulär 258 € nur ca. 209 €
voraussichtlich November 2024
![Burhoff-Paket EV/HV](https://blog.burhoff.de/wp-content/uploads/HBEV10_HBHV11-scaled-e1719921796658.jpg)
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Burhoff-Trilogie
bestehend aus:
Handbuch EV, 10. Aufl.,
Handbuch HV, 11. Aufl.,
Handbuch Rechtsmittel, 3. Aufl.,
alle 2024
statt regulär 387 € nur ca. 269 €
voraussichtlich Oktober 2024
![Burhoff-Trilogie](https://blog.burhoff.de/wp-content/uploads/Trilogie-1-e1720685542506.jpg)
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Es gibt in der Tat wichtigere Entscheidungen als die von unserem Bundestrainer. Nämmlich die von unseren Bundesrichtern, die nun die „totale Reue“ verlangen, um in den Genuß der Strafbefreiung bei einer Selbstanzeige zu kommen:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0111/10
Der 1. Senat macht seinem Ruf mal wieder alle Ehre.
Trotzdem ein schönes Wochenende!
NWE
Andere? Wichtigere? Verstehe ich nicht. Ist doch die schönste Nebensache der Welt. 🙂
@1: Hatte ich schon gesehen. Jetzt sind Sie mir zuvor gekommen.
@2: Wenn man es mag 🙂
Der Pressemitteilung ist zu entnehmen, dass die Offenbarung der bereits entdeckten Konten erst im Rahmen einer Durchsuchung erfolgte. Mit Verlaub, das finde ich etwas spät, ungeachtet des Umstandes, dass wohl weitere Konten vorhanden waren, über die nichts offenbart wurde.
ich habe die Entscheidung noch nicht gelesen. die des 1. Strafsenats sind immer was für ruhige Stunden 🙂
@ 5
für ruhige stunden wüsste ich allerdings schöneres als die steuerstrafrechtlichen elaborate des 1. senats.
aber eine veröffentlichung des beschlusses zur selbstanzeige 1 StR 577/09 in diesem blog wäre in der tat eine feine sache.
@4
vielleicht ein obiter dictum?
@ N.N.: liegt vielleicht am Alter? 🙂
@ herr burhoff.
mhm, vielleicht.
aber wenn ich ihnen einmal eine indiskrete frage stellen darf: bleiben sie bei jägers urteilen wirklich ruhig? 😉
Hmm, na ja, die vom 1. Strafsenat machen schon immer etwas unruhig, nicht nur die steuerstrafrechtlichen. 🙂