Archiv für den Monat: November 2008

Innenausschuss stimmt für „BKA-Gesetz“

Das BKA-Gesetz kann heute – 12.11.2008 – im Bundestag verabschiedet werden. Dafür sorgte der Innenausschuss, der am 10.11.2008 die gleichlautenden Gesetzentwürfe der Koalition (BT-Drs. 16/9588) und der Bundesregierung (BT-Drs. 16/10121) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen hat.

Vorteilsgewährung durch Ausgabe von Eintrittskarten für Sportveranstaltungen

Mit Beschluss vom 14.10.2008 – 1 StR 260/08 hat der BGH zur Frage der Vorteilsgewährung durch Ausgabe von Eintrittskarten für Spiele der FIFA-WM 2006 u.a. an Mitglieder der Landesregierung durch den Vorstandsvorsitzenden des Energiekonzerns Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) Stellung genommen.

Die Entscheidung hat folgende Leitsätze.

  1. Die für eine Vorteilsgewährung nach § 333 Abs. 1 StGB erforderliche (angestrebte) Unrechtsvereinbarung setzt voraus, dass der Vorteilsgeber mit dem Ziel handelt, auf die künftige Dienstausübung des Amtsträgers Einfluss zu nehmen und/oder seine vergangene Dienstausübung zu honorieren, wobei eine solche dienstliche
    Tätigkeit nach seinen Vorstellungen nicht – noch nicht einmal in groben Umrissen – konkretisiert sein muss.
  2. Ob in diesem Sinne eine Unrechtsvereinbarung vorliegt, ist Tatfrage und unterliegt der wertenden Beurteilung des Tatgerichts, die regelmäßig im Wege einer Gesamtschau aller in Betracht kommenden Indizien zu erfolgen hat.
  3. In die Würdigung fließen als mögliche Indizien neben der Plausibilität einer anderen Zielsetzung namentlich ein: die Stellung des Amtsträgers und die Beziehung des Vorteilsgebers zu dessen dienstlichen Aufgaben (dienstliche Berührungspunkte), die Vorgehensweise bei dem Angebot, dem Versprechen oder dem Gewähren von Vorteilen (Heimlichkeit oder Transparenz) sowie die Art, der Wert und die Zahl solcher Vorteile.

Liechtensteiner Steueraffäre

Die Welt“ meldet heute das, was auch in den vergangenen Tagen schon über verschiedene Ticker gelaufen ist: Die Staatsanwaltschaft Bochum hat in der Liechtensteiner Steueraffäre inzwischen Anklage gegen den ehemaligen Post-Chef Klaus Zumwinkel erhoben. Die Zustellung der Anklage soll durch die Strafkammer schon verfügt sein. Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ soll die Staatsanwaltschaft in Gesprächen mit der Verteidigung signalisiert haben, dass sie vermutlich zwei Jahre mit Bewährung beantragen wird. Daneben wird es dann wohl noch eine saftige Geldstrafe und eine sicherlich auch hohe Bewährungsauflage geben. Das ist Gewinnabschöpfung 🙂

Eilantrag zu Vorratsdatenspeicherung erfolglos

Das BVerfG hat mit Beschl. v. 15.10.2008 – 2 BvR 236, 2 BvR 237/08 einen Eilantrag gegen die Neuregelung strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen im Gesetz über die „Vorratsdatenspeicherung“ als erfolglos angesehen. Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG wurden neben der sogenannten Vorratsdatenspeicherung auch einzelne Vorschriften der Strafprozessordnung neugefaßt. Die Antragsteller in den hier zu entscheidenden Verfahren hatten sich gegen die Neufassungen der § 100a Abs. 2 und Abs. 4 (Überwachung der Telekommunikation) und § 100f StPO (Abhören außerhalb der Wohnung) durch Art. 1 Nr. 7 und Nr. 11 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sowie die durch Art. 1 Nr. 12 dieses Gesetzes neu eingeführte Bestimmung des § 110 Abs. 3 StPO (Durchsicht elektronischer Speichermedien) gewandt. Das BVerfG hat die angeschnittenen Fragen als offen angesehen und eine Entscheidung im Eilverfahren daher abgelehnt.

25. Herbstkolloqium der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV in Düsseldorf

Ehrenpreis „pro reo“ der Strafverteidiger an Verein „Freiabonnements für Gefangene e. V.“ verliehen

Ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Ehrenmitglied der Arbeitsgemeinschaft

Der DAV teilt in einer Pressemitteilung mit, dass die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) auf ihrem 25. Herbstkolloquium in Düsseldorf den Verein „Freiabonnements für Gefangene e. V.“ mit dem Ehrenpreis „pro reo“ ausgezeichnet. Damit wird das Engagement um die Integration und Bildung von Gefangenen ausgezeichnet. Bei der Tagung hat zudem der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Rechtsanwalt Prof. Dr. Hassemer, die Ehrenmitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV persönlich entgegen genommen (Quelle: PM DAV 32/08).

Aus der Pressemitteilung:

Zur Begründung der Verleihung des Ehrenpreises „pro reo“ an den Verein „Freiabonnements für Gefangene e. V.“ sagte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV, Rechtsanwalt Werner Leitner: „Die Jury hat damit das nachhaltige und im höchsten Maße anerkennenswerte Bemühen des seit 1985 bestehenden Vereins um die Integration und Bildung von Gefangenen ausgezeichnet.“ Die Verwirklichung des Rechts auf Informationsfreiheit sei auch Voraussetzung jeder Verteidigung. Nur wer zuverlässig und gründlich über die aktuellen Ereignisse „draußen“ informiert wird, bleibe Bestandteil der Gesellschaft und könne wieder ein eigenverantwortliches Leben führen.

Indem nahezu 3.000 Inhaftierte monatlich eine Zeitung erhalten, die sicherlich von viel mehr Gefangenen gelesen wird, leistet der Verein einen vorbildlichen Beitrag dazu, das Ziel des Strafvollzugs, nämlich ein Leben ohne Straftaten führen zu können, zu erreichen. „Die Jury wünscht dem Verein, der keine staatlichen Geldmittel erhält und ausschließlich auf Spenden angewiesen ist, viel Erfolg und die erforderliche Unterstützung bei der erfolgreichen Fortsetzung seiner Arbeit„, so Leitner weiter.

Auf dem 25. Herbstkolloquium wurde auch Herrn Prof. Winfried Hassemer, ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, die Ehrenmitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins verliehen, die dieser persönlich in Empfang genommen hat. „Professor Hassemer gehört zu den herausragenden Persönlichkeiten des Strafrechts in Wissenschaft und Praxis. Die Arbeitsgemeinschaft würdigt mit der Ehrenmitgliedschaft seine unnachahmlichen Verdienste um das Strafrecht und das Strafprozessrecht, insbesondere um die Sicherung der rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien und das Recht der Strafverteidigung„, begründet Leitner die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft. Der Arbeitsgemeinschaft sei es eine große Ehre, ihn als Ehrenmitglied in ihren Reihen zu wissen.

Mit Prof. Hassemer gehören nun neben den Vorsitzenden des Bundesgerichtshofs a. D. Herdegen und Meyer-Goßner und Ministerialdirektor a. D. Prof. Riess nun auch der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a. D. dem Kreis der Ehrenmitglieder an. „Ihre Stimme hat bei uns immer besonderes Gewicht„, so Leitner.“