Mein Groupie

RVG-Kommentar 4. Aufl.Der regelmäßige Leser dieses Blog weiß: Gelegentlich gibt es hier auch mal Werbung. Nicht (zu) viel, aber immer mal wieder, in der Hoffnung, dass sich das dann ggf. in einer Buch-Bestellung niederschlägt. Ich muss nur immer den richtigen Aufhänger/Anlass finden. Nun, und den habe ich mal wieder, also Werbemodus an:

Am Samstag hat nämlich ein Kollege – ich sage nicht, wer – da steht der Datenschutz vor 🙂 – einen Kommentar „Burhoff (Hrsg.), RVG Straf- und Bußgeldsachen, 4. Aufl. 2014“ bei mir für sein Büro bestellt, und zwar mit folgender lieben Mail:

Lieber Herr Kollege Burhoff.

Ich freue mich auf die neue Ausgabe Ihres bereits in der Vorauflage bewährten Kommentars zum RVG. Von besonderer Bedeutung für unsere alltägliche Arbeit mit diesem Werk war (und ist!) Ihre persönliche an mich gerichtete Widmung.

Ich würde mich nun sehr freuen, wenn Sie Ihrem Fan auch für die aktuelle Folgeauflage wieder ein Autogramm ins Buch schreiben möchten.

Vielen Dank vorab und allerbeste Wochenend-Grüße aus xxxxxxx nach Münster, Borkum oder wo auch immer Sie auch sein mögen.

 Ihr Groupie und Kollege“

Ich rufe dem Kollegen, der – wie ich weiß – mitliest zu: Vielen Dank für die Bestellung und ich verstehe das „Groupie“ dahin, dass Sie nicht ihre „Aufmerksamkeit einem Idol oder Star…. widmen“, sondern einfach nur ein „Fan“ des Buches sind (zum Groupie). Das freut mich und die Mitautoren im Kommentar.

Ach so: Wer auch bestellen will: Hier geht es 🙂

Werbemodus aus 🙂 .

6 Gedanken zu „Mein Groupie

  1. Alfred Stangl

    Also ich bin auch Groupie. Ich halte Herrn Burhoff für den besten Kommentator im Bereich RVG.

  2. Alfred Stangl

    Unabhängig von ihrer Kompetenz finde ich, daß Sie für Ihr Alter auch noch sehr gut aussehen.

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