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Für alle diejenigen, die Silvester in einer Champagnerpfütze ausgerutscht sind

entnommen wikimedia.org Urheber Harald Bischoff

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und sich verletzt haben, hier dann der Hinweis auf das LG Bonn, Urteil im Verfahren 4 O 57/13, über das in den letzten Tagen des Jahres 2013 in der Tagespresse berichtet worden ist (hier auch bei LTO): Schadensersatz – und Schmerzensgeld wird schwierig

An Silvester 2012 war eine 58-jährige Frau auf zu Boden gespritzten Champagner ausgerutscht und hatte sich einen Brustwirbel gebrochen. In einem Zivilprozess verlangte die Frau vom Inhaber der Pizzeria, in der gefeiert worden war, 8.000 € Schmerzensgeld sowie 2.500 € Schadenersatz für ihren Erwerbsausfall. Sie hat behauptet: Ein Kellner des Lokals habe zum Jahreswechsel ausgerechnet auf der Tanzfläche der Pizzeria den Champagner geöffnet, dessen Inhalt dann zwischen die Tanzenden spritzte.

Das LG Bonn hat darin keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gesehen und die Klage abgewiesen: Zum einen habe der Pizzeria-Inhaber ja keine Zeit gehabt, die Pfütze aufzuwischen. Zum anderen sei es an Silvester völlig normal, dass der Sekt auch überreichlich fließt.

Fazit: Weniger ist dann manchmal mehr – auch an Silvester.