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Lesetipp: Gebührenrechtlicher Rechtsprechungsbeitrag

Auch hier möchte ich dann auf den gestern online gestellten gebührenrechtlichen Beitrag: „Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4 – 7 VV RVG aus dem Jahr 2010 – Teil 2aus RVGreport 2011, 162 hinweisen. Er enthält eine tabellarische Zusammenstellung der Rechtsprechung zum VV betreffend Teile 4, 5, 6 und 7 des RVG aus dem Jahr 2011.

Der Beitrag steht auf meiner HP www.burhoff.de zum kostenlosen Download bereit.

Lesetipp: Neuer gebührenrechtlicher Beitrag

Auf meiner Homepage www.burhoff.de steht seit gestern der von mir stammende Beitrag aus RVGreport 2011, 122 „Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4 – 7 VV RVG aus dem Jahr 2010 – Teil 1“. Er enthält eine tabellarische Zusammenstellung der Rechtsprechung zum §§-Teil des RVG aus dem Jahr 2011 betreffend die Teile 4 und 5 VV RVG.

Lesetipp: Verfahrenstipps und Persönlicher Anwendungsbereich von Teil 4 und 5 VV RVG.

Auf meiner Homepage habe ich vor einigen Tagen zwei Beiträge einstellen lassen, auf die ich hier hinweisen möchte:

  1. Zeitlich passend und auch als Referenz für den Strafverteidigertag in Berlin gedacht: „Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger (I/2011)“ aus ZAP-Heft 6/2011, ZAP F. 22 R, S. 673
  2. Und aus dem Gebührenrecht: „Persönlicher Geltungsbereich des Teils 4 VV RVG, eine Bestandsaufnahme der Rechtsprechung“ aus RVGreport 2011, 85.

Für den ein oder anderen vielleicht interessant.

Verständigung/Absprache – Gibt es doch eine Vergütung?

Und noch was zur Vergütung:

Ich hatte ja bereits mehrfach –  u.a. auch in meinem Beitrag in RVGreport 2010, 441 – darauf hingewiesen, dass es für die Teilnahme des Rechtsanwalts an Erörterungsterminen außerhalb der Hauptverhandlung keine besondere Terminsgebühr gibt.

Das sieht jetzt das AG Freiburg anders. Das hat in seinem Beschl. v. 21.12.2010 – 20 Ls 620 Js 8165/05 – AK 32/09 die Nr. 4102 Nr. 1 und 3 VV RVG entsprechend angewendet. M.E. geht das nicht. Aber ich lasse mich ja gerne vom Gegenteil überzeugen. Wenn sich das durchsetzt, entsteht bei der Teilnahme des notwendigen Verteidigers an einem Erörterungstermin nach § 202a Satz 1 StPO eine Terminsgebühr entsprechend Nr. 4102 Nr. 1 und 3 VV RVG.

Lesetipps: Verfahrenstipps III/2010 und Beitrag zur Abrechnung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung gem. § 111f Abs. 5 StPO

Heute zum Abschluss des Tages ein Lesetipp mit Verweis auf meine Homepage www.Burhoff.de. Dort sind im Volltext und zum kostenlosen Download gerade eingestellt:

1. Der Beitrag aus ZAP F. 22 R, S. 659 ff. – „Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger (III/2010)“. Sie finden den Beitrag hier.

2. Eingestellt worden ist dann außerdem der im RVGreport 2010, 441 erschienene Beitrag „Abrechnung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung gem. § 111f Abs. 5 StPO“, der sich mit einer nach dem RVG ungelösten Abrechnungsfrage, die in der Praxis immer mehr an Bedeutung gewinnt, befasst. Den Beitrag findet man hier.

Viel Spaß beim Lesen und auswerten.