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Abspielen von Paulchen-Panther-Lied strafbar?

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Das AG München musste sich jetzt in einem Strafverfahren mit der Frage befassen, ob das Abspielen des „Paulchen-Pnather-Liedes“ strafbar ist. Zwei Neonazis hatten während einer Demonstration die im Bekennervideo der Terrorzelle NSU verwendete Melodie der Comicfigur Paulchen Panther abgespielt, sich kurz darauf aber von den Morden der Zwickauer Zelle distanziert. Ihnen war Billigung von Straftaten nach § 140 Abs. 2 StGB vorgeworfen worden.

Von dem Vorwurf hat das AG frei gesprochen (vgl. dazu hier den Bericht bei LTO und in der SZ. „… Die Münchener Richterin verurteilte die Aktion der beiden Neonazis zwar mit scharfen Worten, sprach die Angeklagten aber frei. Es lasse sich kein Straftatbestand nachweisen, so das GerichtDas Paulchen-Panther-Lied abzuspielen bedeute nicht gleichzeitig, die NSU-Morde zu billigen. Ob es anders geurteilt hätte, wenn die Beschuldigten sich nicht oder nicht schon unmittelbar nach dem Abspielen eines Teils des Liedes von den NSU-Morden distanziert hätten, ließ das Münchener Amtsgericht (AG) offen.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.