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Adventskalender Tür 12: Die „Nacktfahrt“ mit „Feuer unter dem Hintern“ hat (vorerst) ein Ende

© Thaut Images - Fotolia.com

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Schon zweimal hat der der „Flitzer“ von Münster dieses Blog beschäftigt. Ausgangspunkt war der Bericht über die Wette der besonderen Art, über die die “Westfälischen Nachrichten“ am 19.12.2013 berichtet haben. Es geht um einen jungen Mann aus Münster, der ein Video von einer „Nacktfahrt auf einem Motorrad“ ins Internet gestellt hatte (das Video ist inzwischen bei YouTube“ gelöscht (vgl. dazu den Beitrag Feuer unter dem Hintern, oder: Nackt durch Münster). Die Fahrt endete in einem sog. “Burnout” vor einem der münsterischen Weihnachtsmärkte 2013. Und dann habe ich die sache noch ein zweites Mal zum Gegenstand eines Posting gemacht. Da ging es in dem Posting: Nackt durch Münster, oder: Hosen runter, ja oder nein? um die Ermittlungen in der Sache.

Heute melden die „Westfälischen Nachrichten“ nun vom Ermittlungserfolg der münsterischen Polizei. Man hat den Fahrer bzw. den „Nacktflitzer“ ermittelt (vgl. hier Nacktfahrt mit bitterem Ende„. Allerdings war auch – wie oft – Kommissar Zufall im Spiel. Dazu heißt es:

Im August überholte er zusammen mit seinem Kumpel Autos mit hoher Geschwindigkeit auf dem Standstreifen, setzte sich dann vor die Fahrzeuge und bremste die Autos auf 30 Stundenkilometer ab. „Ein Wunder, dass es nicht zu einem schweren Unfall gekommen ist“, so Verkehrspolizeichef Udo Weiss. Der Autofahrer konnte sich das Kennzeichen der Kräder notieren und lieferte so quasi als „Kommissar Zufall“ den letzten Mosaikstein für die Ermittlungsakte, die schon wegen Mangel an Beweisen zur Seite gelegt worden war.

Nun ist der Ball bei der StA Münster, die die Frage beantworten muss: Straftat oder OWI – die Nacktfahrt, die anderen Fahrten bleiben mal außen vor. Irgendwo habe ich auch noch gelesen, dass ggf. auch ein Fahren ohne Führerschein in Betracht kommen soll. Nun, dann wäre es einfach mit der Nacktfahrt, würde dann ja auch passen :-).

Ach so: schön im heutigen WN-Bericht auch:

Bei einer Pressekonferenz am Donnerstag ging Weiss auch auf Meldungen ein, nach der sich damals „eine halbe Hundertschaft“ um die Aufklärung des Falls gekümmert habe. Weiss: „Wir haben nur einen Sachbearbeiter damit beauftragt. Das war nie gekränkte Eitelkeit, sondern immer professionelle Ermittlungsarbeit.“

Na, das glaube ich so nicht. Wenn nicht „gekränkte Eitelkeit“, dann aber „Ehrgeiz“. Den wollte man haben….

Nachtrag am 17.12.2014: Den Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung auf der BAB hat die Polizei inzwischen zurückgenommen, vgl, WN v. 17.12.2014

Raser muss doppelt zahlen, oder: Bloß keinen Kavalierstart

comic_yellow_carBei der morgendlichen Lektüre der „Westfälischen Nachrichten“ bin ich vorhin auf einen „uneinsichtigen Raser“ gestoßen, der jetzt doppelt zur Kasse gebeten wird. Falls er sich einen Verteidiger nimmt, wird der m.E. nicht viel Papier auf die Frage verschwenden müssen, ob von dem drohenden Fahrverbot abgesehen werden soll/kann. Schneller als der Mandant kann man nicht zeigen, dass nur die Festsetzung einer Geldbuße nicht reicht. In der WN-Meldung heißt es:

„Gleich zweimal tappte ein Autofahrer am Dienstagmittag auf dem Rüschhausweg in die Radarfalle der Polizei. Nachdem die Beamten ihn das erste Mal gestoppt hatten, trat er gleich wieder zu sehr aufs Gaspedal.

Um 13.20 Uhr stoppten die Beamten den Mann aus Havixbeck, als er bei erlaubten 70 km/h mit 118 km/h unterwegs war. Das bedeutet ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Der 25-Jährige war darüber nicht erfreut. Als er mit seinem BMW gegen 13.30 Uhr den Kontrollort verließ, beschleunigte der Havixbecker seinen Wagen bis auf 99 km/h. Für die Überschreitung von 29 km/h muss er nun weitere 80 Euro bezahlen und bekommt noch einen Punkt.“

In solchen Situationen hilft nur: Keep cool. :-). Kavaliersstart bringt nur Verdruss.

Ein Parkplatz mitten im See?

IMG_00000373_1Einen Parkplatz der etwas anderen Art hatte sich gestern ein Rentnerpaar in Münster ausgesucht. Man befand sich – offenbar auf der Suche nach einem Parkplatz – auf einmal mitten im Germaniacampus-See. Die beiden Senioren waren an der Tiefgarageneinfahrt vorbei gefahren und dann im See gelandet (vgl. dazu aus den „WN „Auto säuft im See am Germaniacampus ab„. Der ist zum Glück aber nicht sehr tief, so dass es nicht zu einem „Personenschaden“ gekommen ist – außer dem Schrecken bei den beiden wahrscheinlich. Die beiden Senioren sind dann im Auto sitzen geblieben und haben auf den Abschlepper gewartet, der sie aus dem See gezogen hat.

Dass in Münster Parkplätze knapp sind, wusste ich, aber dass sie so rar sind, war mir nicht bekannt 🙂 🙂 .

Ach so: Woher stammt das Bild? Nun, das ist ein Parkplatz der etwas anderen Art auf Grönland…..

„Am Tag als der Regen kam“, oder: Auf der Luftmatratze durch die Stadt

Luftmatratze„Am Tag als der Regen kam“, das war für Münster gestern. So etwas habe ich hier noch nicht erlebt. Angeblich das schlimmste Unwetter, das Münster je getroffen hat, Gewitter, Hagel und Starkregen (jetzt weiß ich, was das ist). Ab dem späten Nachmittag hat es geschüttet, über 100 l/qm waren es dann gestern Abend/heute Nacht, als es so gegen 00.30 Uhr endlich aufhörte. Verkehrschaos an allen Stellen, das Wasser stand kniehoch (zu allem hier die WN). Die Feuerwehr ist noch immer unterwegs. Wenn man so mitten drin ist/war, da wird es einem doch ganz anders und man kann sich vorstellen, was „monsunartige“ Regenfälle sind, von denen man immer wieder liest. Die entstandenen Sachschäden sind sicherlich schlimm, aber nebensächlich, wenn man liest, dass ein Mann in seinem Keller ertrunken ist.

Aber: Es gibt dann auch Mitbürger, die ihren Humor nicht verlieren und die Gelegenheit nutzen, um auf der Luftmatratze durch die Stadt zu fahren. Wann hat man dazu schon mal die Gelegenheit? Aufgenommen wahrscheinlich weit vor den o.a. Ereignissen bzw. bveor es richtig schlimm wurde. Dazu gibt es dann auch noch ein Video auf der Facebook-Seite von Antenne Münster, die übrigens wegen Stromausfall nicht senden können.

An anderen Stellen sah es dann nicht so lustig aus wie (zunächst) in der Innenstadt:

steinfurter-strassePromenadeUmgehungs

So, Bilder habe ich von Twitter. Jetzt hoffe ich mal, dass da nicht die Abmahnung kommt.

Funktionär, oder: Si tacuisses, philosophus mansisses.

entnommen wikimedia.org Fotograf: Andreas Wieland

entnommen wikimedia.org
Fotograf: Andreas Wieland

Mit Funktionären ist das immer so eine Sache, habe ich anlässlich einer Diskussion gedacht, die gerade in Münster geführt wird. Da hat sich nämlich ein – in meinen Augen – „Funktionär“ geäußert, dem man nun entgegenhalten möchte: Si tacuisses, philosophus mansisses. Um es für Außenstehende/Nichtmünsteraner verständlich zu machen, muss ich ein wenig weiter ausholen:

Wer Münster kennt, kennt auch die Münsteraner Promenade, ein Grüngürtel, der sich baumbestanden um die Innnenstadt erstreckt – daher auch „Stadt im Lindenkranz“. Die Promenade liegt auf den alten Wallanlagen. Sie ist autofrei und den Fußgängern, Radfahrern, Joggern usw. vorbehalten. Und sie wird von diesen allen auch eifrig genutzt. Seit einiger Zeit werden auf der Promenade von der Stadt Münster aber auch öffentliche Veranstaltungen erlaubt bzw. durchgeführt, und zwar auf einem Teilbereich – seit mehr als 30 Jahren – fünfmal im Jahr der „Promenadenflohmarkt, und zwar i.d.R. drei- bis viermal/Jahr eintägig an einem Samstag und ein- bis zweimal/Jahr an einem Freitagabend und Samstag ein Nachtflohmarkt, gerade am letzten Wochenende wieder gelaufen. Außerdem wird seit einigen Jahren zweimal im Jahr ein Musik-Event „Grünflächenunterhaltung“ durchgeführt, eine kostenlose Veranstaltung , auf der Laien- aber auch Profimusiker die Promenade für einige Stunden in einen Konzertsaal verwandeln. Beides – zumindest die Flohmärkte – traditionsreiche Veranstaltungen.

Dass bei all diesen Veranstaltungen der Verkehr auf der Promenade – zumindest zeitweise und teilweise – beeinträchtigt wird, liegt auf der Hand. Und das hat nun dem Vorsitzenden den Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) Münster nicht geschmeckt. Er ist nach der letzten Grünflächenunterhaltung“ Sturm gelaufen“ (vgl. hier: ADFC wettert gegen Veranstaltungen „Promenade ist keine Showbühne“) mit der Begründung: Münster sei eine Fahrradhochburg und ein „Fahrrad ist kein Spaß- oder Freizeitgerät, sondern ein vollwertiges Verkehrsmittel. Daher gehe es nicht an, dass die Fahrräder durch solche Veranstaltungen behindert würden.“ Und – on Topp: Leidtragende solcher Veranstaltungen „wären die Radfahrer. Sie müssten Umwege, zum Teil über stark befahrene Straßen, in Kauf nehmen, um pünktlich ans Ziel zu kommen. Er selbst habe einen Zug verpasst, weil bei der Grünflächenunterhaltung zu viele Zuhörer auf der Promenade standen und den Weg blockierten, sagt er. „

Man muss es m.E. zweimal lesen, weil man es beim ersten Mal nicht glaubt. Denn es kann doch nicht wahr sein. Da sollen also sieben Veranstaltungen/Jahr – das sind bei 365 Tagen/Jahr gerade mal 1,92 % – Fahrräder behindern und das als Anlass/Grund dienen, um solche Veranstaltungen zu verbieten?. Si tacuisses, philosophus mansisses. Und dementsprechend ist dann auch in der Presse der Sturm los gebrochen mit Leserbriefen, alle offenbar von Radfahrern (wer ist das in Münster nicht), mit dennoch mit dem Tenor: Hat der sie denn noch alle? (vgl. auch den Kommentar in den „Westfälischen Nachrichten: Die Promenade ist für alle da). Dem schließe ich mich gerne an und frage mich/rate:

  • Wie ist es mit den Stadtteil- und Straßenfesten, für die ganz Stadtteile und zum Teil Hauptverkehrsstraßen gesperrt werden? Müsste man da dann nicht auch ran?
  • Und dann im grunde die Frage: Hat man beim ADFC eigentlich nichts anderes zu tun? Ich wüsste schon ein Betätigungsfeld, nämlich: (Nach)Schulungen für Radfahrer (in Münster), unter dem Motto „Die StVO gilt auch für uns“, die dann hoffentlich zu der Erkenntnis führten, dass
    • Stoppschilder auch für Radfahrer gelten,
    • Vorfahrt achten und Zebrastreifen für Radfahrer nicht „rechtsfreier Raum“ ist,
    • auch Radfahrer nicht beim Fahren telefonieren dürfen,
    • der Bürgersteig dem Fußgänger vorbehalten ist,
    • Einbahnstraßen nicht – es sein denn, es ist eine Ausnahme geregelt – gegen die Fahrtrichtung befahren werden dürfen,
    • Rotlicht an Ampeln auch für Fahrradfahrer gilt,
    • auch Radfahrer links überholen müssen,
    • und – ganz wichtig – Fahrräder vielleicht so abgestellt werden sollten, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern,
    • und – noch wichtiger – abgestellte/ausrangierte Fahrräder nicht an ihrem Abstellort vergessen werden und dort „abgestellt“ bleiben, bis dann endlich die Stadt so „mutig“ ist, sie zu entsorgen, um der Verwahrlosung“ der Stadt Einhalt zu gebieten.

Man fragt sich natürlich: Warum das Ganze? Die Antwort liegt m.E. auf der Hand, denn: Beruht der Vorstoß vielleicht nur auf Verärgerung über eigenes Unvermögen, zeitlich richtig zu disponieren, um den Zug dann doch noch rechtzeitig zu erreichen. Also fehlerhaftes Zeitmanagement. Im Übrigen: Das Event ist ja nicht vom Himmel gefallen, man wusste also, dass die Promenade voll ist. Das ist so ähnlich wie bei der Deutschen Bahn. Die wird auch immer vom Winter überrascht. Und man kann sich natürlich auch – wie in den Leserbriefen gefragt wird – fragen: Wie wäre es mal mit einem Umweg gewesen, den man vorab auch über nicht „stark befahrene Straßen“ hätten planen können? Also: Si tacuisses, philosophus mansisses.

So, musste mal sein 🙂 .