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Adventskalender Tür 12: Die „Nacktfahrt“ mit „Feuer unter dem Hintern“ hat (vorerst) ein Ende

© Thaut Images - Fotolia.com

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Schon zweimal hat der der „Flitzer“ von Münster dieses Blog beschäftigt. Ausgangspunkt war der Bericht über die Wette der besonderen Art, über die die “Westfälischen Nachrichten“ am 19.12.2013 berichtet haben. Es geht um einen jungen Mann aus Münster, der ein Video von einer „Nacktfahrt auf einem Motorrad“ ins Internet gestellt hatte (das Video ist inzwischen bei YouTube“ gelöscht (vgl. dazu den Beitrag Feuer unter dem Hintern, oder: Nackt durch Münster). Die Fahrt endete in einem sog. “Burnout” vor einem der münsterischen Weihnachtsmärkte 2013. Und dann habe ich die sache noch ein zweites Mal zum Gegenstand eines Posting gemacht. Da ging es in dem Posting: Nackt durch Münster, oder: Hosen runter, ja oder nein? um die Ermittlungen in der Sache.

Heute melden die „Westfälischen Nachrichten“ nun vom Ermittlungserfolg der münsterischen Polizei. Man hat den Fahrer bzw. den „Nacktflitzer“ ermittelt (vgl. hier Nacktfahrt mit bitterem Ende„. Allerdings war auch – wie oft – Kommissar Zufall im Spiel. Dazu heißt es:

Im August überholte er zusammen mit seinem Kumpel Autos mit hoher Geschwindigkeit auf dem Standstreifen, setzte sich dann vor die Fahrzeuge und bremste die Autos auf 30 Stundenkilometer ab. „Ein Wunder, dass es nicht zu einem schweren Unfall gekommen ist“, so Verkehrspolizeichef Udo Weiss. Der Autofahrer konnte sich das Kennzeichen der Kräder notieren und lieferte so quasi als „Kommissar Zufall“ den letzten Mosaikstein für die Ermittlungsakte, die schon wegen Mangel an Beweisen zur Seite gelegt worden war.

Nun ist der Ball bei der StA Münster, die die Frage beantworten muss: Straftat oder OWI – die Nacktfahrt, die anderen Fahrten bleiben mal außen vor. Irgendwo habe ich auch noch gelesen, dass ggf. auch ein Fahren ohne Führerschein in Betracht kommen soll. Nun, dann wäre es einfach mit der Nacktfahrt, würde dann ja auch passen :-).

Ach so: schön im heutigen WN-Bericht auch:

Bei einer Pressekonferenz am Donnerstag ging Weiss auch auf Meldungen ein, nach der sich damals „eine halbe Hundertschaft“ um die Aufklärung des Falls gekümmert habe. Weiss: „Wir haben nur einen Sachbearbeiter damit beauftragt. Das war nie gekränkte Eitelkeit, sondern immer professionelle Ermittlungsarbeit.“

Na, das glaube ich so nicht. Wenn nicht „gekränkte Eitelkeit“, dann aber „Ehrgeiz“. Den wollte man haben….

Nachtrag am 17.12.2014: Den Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung auf der BAB hat die Polizei inzwischen zurückgenommen, vgl, WN v. 17.12.2014