Heute habe ich für die beiden Beiträge Hinweise auf aktuelle Gesetzevorhaben vorgesehen. Da das aber eine ganze Menge ist, teile ich auf: Hier kommt zunächst das materielle Recht. Heute Nachmittag gibt es dann die Hinweise zum Verfahrensrecht. Wegen des Umfangs gibt es jeweils auch nur kurze Hinweise mit weiterführenden Links.
Hier dann also die Hinweise zum materiellen Recht:
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„Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen„; Danach sollen zur Klarstellung, dass sämtliche gefährliche Gegenstände und Mittel, die bei der Begehung eines Sexualdelikts oder eines Raubes verwendet werden, dem Qualifikationstatbestand des § 177 Abs. 8 Nr. 1 bzw. des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB unterfallen, in diesen Tatbeständen künftig neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen auch die gefährlichen Mittel aufgeführt werden.
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„Gesetz zur Änderung des Strafrechts – Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt“ – Referentenentwurf: Das Gesetz soll vornehmlich Änderungen bei den Umweltdelikten bringen, also §§ 324 ff.
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„Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt„, das den strafrechtlichen Schutz verbessern und den Phänomenbereich digitalisierter Gewalt insgesamt strafrechtlich klarer erfassen soll.
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„Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten„ – BT-Drucksache 21/5869 -, das die neue EU-Richtlinie umsetzen soll. Dies betrifft insbesondere die erweiterten Aufgaben und Befugnisse der Vermögensabschöpfungsstellen sowie die erstmalige Errichtung von Vermögensverwaltungsstellen. Vermögensabschöpfungsstellen sollen insbesondere die grenzüberschreitende Zusammenarbeit beim Aufspüren von Vermögenswerten erleichtern.
Zum Teil handelt es sich bei den o.a. Vorhaben bisher nur um Referentenentwürfe. Man muss dann mal sehen, was darauf wird.

