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Augsburger Puppenkiste, oder was passierte am 6. Verhandlungstag im Verfahren ./. RA Lucas in Augsburg

Ich schulde noch den Prozessbericht über den 6. Hauptverhandlungstag im Verfahren gegen den Kollegen Lucas in Augsburg. Der Tag lässt sich etwa wie folgt zusammenfassen.

  • RA Lucas wurde zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen befragt.
  • Sodann folgte die erneute Vernehmung des Zeugen, der am dritten HV-Tag im Verfahren K. Sitzungsvertreter war. Er hatte im Rahmen seiner ersten Einvernahme u.a. bekundet, keine Erinnerung an Zahlen und Gespräche über Strafhöhen zu haben. Mit dem Zeugen wurde der Sitzungsbericht der an sich sachbearbeitenden StAin/Sitzungsvertreterin erörtert und der darin enthaltene handschriftlichem Vermerk („4 J 10 M“). Dieser stammte von ihm. Welche Bewandnis es mit der Zahl auf sich hat, erinnerte sich der Zeuge nicht mehr sicher. Jedenfalls scheint es so, dass diese von RA Lucas in der Revision genannte Zahl wohl doch Thema in dem Ausgangsverfahren gewesen ist.
  • Dann wurde noch der BZR-Auszug verlesen.
  • Neuer Termin am 21.03.2011, 13.00 Uhr. In dem soll die Sachbearbeiterin der StA im Fall. K noch einmal vernommen werden. Denn derzeit sieht es so aus, als ob sie den Sitzungsbericht bei ihrer ersten Vernehmung zitiert hat, ohne aber den so wesentlichen handschriftlichen Vermerk offen zu legen.
  • Die StA wurde aufgefordert, die Handakte vollständig vorzulegen. Es soll geprüft werden, ob sich weitere bisher nicht mitgeteilte Informationen in den Akten befinden.
  • Anschließend soll plädiert werden.

Angehängt habe ich dann den Prozessbericht der Kollegen Grabow, der als Vertreter der Strafverteidigervereinigungen am Prozess teilnimmt.

Augsburger Puppenkiste, oder was passierte am 5. Verhandlungstag im Verfahren ./. RA Lucas in Augsburg

Ich bin noch den Bericht über den 5. Hauptverhandlungstag am vergangenen Freitag (04.03.2011) im Verfahren gegen den Kollegen Lucas schuldig. Sorry, hat sich wegen Urlaubs und Karneval (nicht bei mir :-)) etwas verzögert. Folgendes ist geschehen:

Allgemein berichten alle, dass es ein im Grunde langweiliger Tag war. Das ist es ja immer, wenn nur verlesen wird. Im Einzelnen ist folgendes geschehen:

  1. Das Gericht teilt zunächst mit, dass es den Beweisantrag auf Verlesung der Sitzungsniederschrift der StÄin im Ausgangsverfahren wie auch auf Verlesung der Mitschrift von RA Lucas über Strafobergrenzen nachgehen wolle.
  2. Es folgt dann ein nicht sehr unterhaltsamer Verhandlungstag, denn 4 ½ Stunden wurden nur Schriftstücke verlesen, die den Prozessbeteiligten zwar bekannt waren, aber prozessordnungsgemäß auf diese Weise in die Hauptverhandlung eingeführt werden mussten. Ich erspare mir hier die Einzelheiten; es hat sich um Urkunden aus dem Ausgangsverfahren Kaya gehandelt sowie um Erklärungen von Kollegen zum Verhalten der Kammer in anderen Verfahren.
  3. Zwischen die Verlesung (en) hat die Kammer den Hinweis geschoben, dass statt der (angeklagten) vollendeten Strafvereitelung auch (nur) eine versuchte Strafvereitelung in Betracht komme könne.
  4. Nächste Termine: 18.03.2011, 9.00 Uhr, Urteilsverkündung am 21.03.2011, 13.00 Uhr

Wir bleiben am Ball!

Augsburger Puppenkiste, oder: Was passierte am 4. HV-Tag im Verfahren ./. RA Lucas in Augsburg

Kurz zusammengefasst ist am 4. Hauptverhandlungstag zwischen 9:00 Uhr bis ca. 11:00 Uhr folgendes geschehen:

  • Es wurde festgestellt, dass verschiedene Zeugen (Redakteure) von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Auf sie wurde verzichtet.
  • Es wurde dann Rechtsanwalt Wächtler, einer der beiden Verteidiger von Rechtsanwalt Lucas, als Zeuge vernommen, der über ihm berichtete Gespräche mit Kollegen, die diese im Ausgangsverfahren mit Mitgliedern der Kammer geführt hatten – die Kollegen waren dort z.T. als Zeugenbeistand tätig –  berichtet hat. In diesen Gesprächen sei – so Rechtsanwalt Wächtler – schon von „Angeboten“ der Kammer die Rede gewesen.
  • Die Verteidigung hat dann einen Beweisantrag gestellt, der darauf abzielt, den „Sitzungsbericht“ der Sitzungsvertreterin im Ausgangsverfahren „über den Verlauf der Hauptverhandlung“ ggf. zu beschlagnahmen und dann anschließend zu verlesen. Die Staatsanwaltschaft hat die Zurückweisung dieses Antrags beantragt. Es handele sich um Teile der Handakten der Staatsanwaltschaft, die nicht beschlagnahmt werden könnten. Hintergrund dieses Antrags dürfte sein, dass die Verteidigung damit die Zeugenaussagen des Berichterstatters und der Sitzungsvertreterin gegenüberstellen und Sachverhalt festschreiben will. Die Kammer wird gesondert über diesen Antrag entscheiden.

Am 04.03.2011 geht es weiter mit der Verlesung von Urkunden.

Nachlese: Augsburger Puppenkiste, oder: Was passierte am 4. HV-Tag im Verfahren ./. RA Lucas in Augsburg – hier der Livebericht von einem, der dabei war

Ich hatte ja gestern bereits einen Kurzbericht über den 4. HV-Tag im Verfahren gegen RA Lucas vor dem LG Augsburg gegeben. Zur Ergänzung verweise ich jetzt noch auf den Prozessbericht des Kollegen Grabow, der für die Initiative der bayerischen Strafverteidiger- und Strafverteidigerinnen den Prozess beobachtet. Also: Einschätzung und Bericht von einem, der dabei war:  Berichterstattung 4. Tag. Man könnte auch sagen: Livebericht.

Augsburger Puppenkiste, oder: Was passierte am 3. HV-Tag im Verfahren ./. RA Lucas in Augsburg

Vom 3. Verhandlungstag am 04.02.2011 wird mir berichtet:

Wiederum waren ca. 25 Rechtsanwälte und mehrere Medienvertreter anwesend. Auch ein Kollege aus Innsbruck als Vertreter der österreichischen Strafverteidigervereinigung war anwesend. Der Prozess wird auch dort mit großem Interesse verfolgt. Österreich diskutiert derzeit ebenfalls Regelungen zur Absprache im Strafverfahren.

Es wurden mehrere Zeugen vernommen.

Zunächst wurde der frühere Angeklagte K. vernommen. Er hat berichtet, dass Rechtsanwalt Lucas während Hauptverhandlung zu ihm in die Arrestzelle gekommen sei und Strafhöhen dargestellt habe, was er bekommen würde für den Fall eines Geständnisses und § 31 BtMG. Er fühlte sich unschuldig und habe deshalb nicht akzeptiert.

Danach berichteten frühere Sitzungsvertreter der StA aus dem zugrundeliegenden Verfahren, dass sie zwar teils nur ein oder wenige Tage Sitzungsvertreter waren, als die eigentliche Sachbearbeiterin der Staatsanwaltschaft in Urlaub war, aber sie hätten nichts von Absprachen oder Strafhöhen gehört oder gewusst. Sie bekundeten aber auch, dass es hierum gar nicht gegangen sei, da sie ja nur einzelne HV-Tage begleiten und protokollieren sollten oder auch erst gegen Ende des Verfahrens eingesetzt waren.

Dann berichtete die Sachbearbeiterin der Staatsanwaltschaft, dass sie über Gespräche von Lucas mit der Kammer nichts wisse. Am 1. HV-Tag sei aber anfangs unterbrochen worden und Gericht, Lucas und sie hätten im Richterzimmer ein Gespräch geführt. Sie habe Strafhöhen für Geständnis + § 31 BtMG und Durchverhandeln in den Raum gestellt. Lucas habe das mit seinem Mdt besprochen. Man habe unterbrochen. Eine Erklärung kam dann am 2. HV-Tag nicht. Daraufhin wurde verhandelt.

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