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Sensation: Freispruch im Verfahren ./. RA Lucas in Augsburg – kein Aprilscherz!

Nein, es ist kein Aprilscherz. Unser Prozessbeobachter im Augsburger Verfahren meldet gerade: FREISPRUCH für den Kollegen Lucas.

Das ist m.E. schon eine kleine Sensation, zumindest aber, nachdem die Kammer die persönlichen Verhältnisse pp. erörtert hat, doch überraschend. Über die genauen Gründe kann ich noch nichts sagen. Mehr als diese Info liegt mir noch nicht vor. Aber: Ein Ergebnis, mit dem Verteidiger leben können und das m.E. auch dem Prozessverlauf entspricht. Über alles andere mehr, wenn wir Genaueres wissen.

Nachlese II – Augsburger Puppenkiste – nochmals, was andere zum Verfahren ./. Lucas meinen

Hier dann eine weitere Nachlese zum Verfahren Lucas bzw. zum 7. HV-Tag, und zwar:

  1. Den Prozessbericht des Kollegen Grabow.
  2. Die Resolution des 35. Strafverteidigertages.
  3. Das Interview des Präsidenten der RAK München aus der SZ zu dem Verfahren  – wer weiß, wie zurückhaltend RAK-Kammern sonst sind, wird m.E. über die deutliche Wortwahl überrascht sein; aber Recht hat er, der RAK Präsident.

Nachlese – Augsburger Puppenkiste – was andere zu dem Verfahren ./. Lucas in Augsburg sagen

M.E. waren wir das erste und lange auch wohl das einzige Blog, das sich um das Verfahren ./. Lucas in Augsburg gekümmert hat. Inzwischen haben aber auch andere Blogs das Verfahren entdeckt.

So hat der Kollege Flauaus in der vergangenen Woche dazu Stellung genommen, der Kollege Fischer hat noch mal auf den „Urteilstermin“ hingewiesen und zur „Sanktionsschere“ ausgeführt, der Kollege Hönig dann auf die Resolution des 35. Strafverteidigertages vom vergangenen Wochenende, die der Kollege Nebgen heftig als zu vorschnell bzw. zu resolut kritisiert.

Die Kommentatoren beim Kollegen Nebgen sprechen gar teilweise von einem Eingriff in ein laufendes Verfahren. Letzteres sehe ich nicht. Warum sollen Verteidiger nicht eine „Untersuchung“ fordern dürfen, bevor das Verfahren – so oder so – beendet ist. Allerdings: Ich glaube nicht, dass es eine solche geben wird, denn dann müsste sich die Staatsanwaltschaft ja wohl mit der Frage auseinandersetzen, warum eigentlich der „Terminsbericht“ der Sitzungs-StAin aus dem Ursprungsverfahren erst so spät Eingang in das Verfahren ./. RA Lucas gefunden hat.

Auf den Ausgang des Verfahrens Lucas darf man allerdings nach wie vor gespannt sein, denn eins ist sicherlich richtig: Es geht auch um die Frage der Glaubwürdigkeit von Richtern.

Nachlese zum Verfahren ./. RA Lucas in Augsburg: Wenn der Richter nichts mehr weiß

Unter die Überschrift „Wenn der Richter nichts mehr weiß“ stellt die SZ heute ihren Bericht zum Verfahren gegen RA Lucas vor dem LG Augsburg, über das wir ja auch mehrmals berichtet haben. Ich trage diese Fundstelle nach, weil sie sehr schön den Ablauf des Verfahrens zusammenfasst.

Augsburger Puppenkiste, oder was passierte am 7. Hauptverhandlungstag im Verfahren ./. RA Lucas in Augsburg

Vom 7. und wohl vorletzten Hauptverhandlungstag ist Folgendes zu berichten:

Es ist zunächst noch einmal die eigentliche Sachbearbeiterin der StA aus dem Ursprungsverfahren K. vernommen worden. Gegenstand der Vernehmung war (noch) einmal der Sitzungsbericht, den sie vom 2. Hauptverhandlungstag im Verfahren K. erstellt hatte. Sie hat zum Zustandekommen der handschriftlichen Ergänzung ? 4 J 10 M der Darstellung des am Freitag 18.03.2011 vernommenen Zeugen klar widersprochen.

Im Anschluss an die Vernehmung der Zeugin wurde plädiert.

  • Die Staatsanwaltschaft sieht Lucas – trotz der sich teilweise widersprechenden Aussagen – einer versuchten Strafvereitelung (§§ 258, 22 StGB) überführt an. Sie hat – ohne näher zur Strafzumessung auszuführen – eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten beantragt, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Ausführungen, warum Freiheitsstrafe und warum in dieser Höhe ließ das Plädoyer vermissen. Eine Bewährung sei aber nur angezeigt, wenn zusätzlich ein Berufsverbot ausgesprochen werde. Begründung: Nur so lasse sich einer erneuten Straffälligkeit begegnen. Bewährungszeit: 3 Jahre und 5.000 € Geldbuße.
  • Die Verteidigung ist in ihren Plädoyers von falschen dienstlichen Äußerungen und davon ausgegangen, dass einige Zeugen gelogen haben. Sie hat Freispruch beantragt. Es wird von zwei brillanten Plädoyers der beiden Verteidiger berichtet; RA Bockemühl hat die Einleitung von Strafverfahren gegen einige der Zeugen angeregt (ich bin gespannt, wie sich die Staatsanwaltschaft Augsburg verhält).

Der Angeklagte Lucas hat in seinem letzten Wort darauf hingewiesen, dass dieses Verfahren wohl nicht nur – wie er erst geglaubt habe – das Ziel habe, einen unbequemen Verteidiger auszuschalten. Der heute gestellte Antrag der Staatsanwaltschaft zeige vielmehr, dass er auch in seiner Existenz vernichtet werden soll.

Termin zur Urteilsverkündung: 01.04.2011 – 14.00 Uhr.