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Justiz rüstet auf – Update von IE 8 auf IE 9

entnommen wikimedia.org Uploaded by Rezonansowy

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Irgendwo in einem deutschen Bundesland – nennen wir es „Ano-Land“ – von Anonym 🙂 – “ sind die „Zustände“ „Tagesgeschäft“, die ich nachfolgend darstelle, und zwar mit Genehmigung meines Mailpartners, der in diesem „Ano-Land“ Mitarbeiter bei der dortigen Justiz arbeit und natürlich „unerkannt“ bleiben möchte. Also:

Ich habe Anfang der Woche einen gebührenrechtlichen Newsletter abgesetzt und daraufhin folgende Anfrage/Mail bekommen:

Sehr geehrter Herr Burhoff,
ich bin interessierter Leser Ihres Newsletters und der entsprechenden Beiträge.
Dabei fiel mir jetzt auf, dass der Link aus dem Newsletter vom 04.01.2015 eine Fehlermeldung erzeugt. Auch der Versuch, den Beitrag auf Ihrer Homepage unter Veröffentlichungen aufzurufen, brachte das gleiche Ergebnis.
Eine Prüfung und Behebung wäre sehr wünschenswert.
Es geht  um folgenden Beitrag, Zitat aus dem genannten Newsletter:
“ Eingestellt worden auf meiner HP ist der von mir stammende Beitrag aus RVGreport 2015, 3 zum Thema „Die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV RVG – Teil 1 Allgemeines, Mitwirkung und Gebührenhöhe. Es handelt sich um den Auftakt zu einer kleinen Serie zu den zusätzlichen Verfahrensgebühren Nr. 4141, 5115 VV RVG. Der Inhalt ergibt sich aus dem Titel.

Sie finden den Beitrag unter: http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/RVGreport_2015_3.htm

Solche Anfragen/Hinweise hat man natürlich nicht gern. Daher habe ich es überprüft – konnte einen Fehler nicht feststellen – und das dem „Kunden“ auch mitgeteilt. Darauf erhielt ich dann die Nachricht:

„Hallo Herr Burhoff,
bislang  hatte ich mit Ihren Links keinerlei Probleme trotz des hier noch standardmäßig zu verwendenden Internet Explorer 8.
Nun habe ich den betreffenden Link auch einmal im Firefox Portable 39.0.3  und erneut im IE 8 geöffnet. Nur im Firefox funktioniert es, die URL der sich öffnenden Seiten unterscheidet sich etwas.
IE 8: http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/RVGreport_2015_3.htm (Fehlermeldung: Die Webseite kann nicht angezeigt werden.)
Firefox 39: http://www.burhoff.de/insert/?/veroeff/aufsatz/RVGreport_2015_3.htm (Beitrag erscheint)“

Da wusste ich dann auch nicht weiter und habe meinen Webmaster eingeschaltet, der sich der Sache dann angenommen und wie folgt geantwortet hat:

„Hallo Detlef,
ich befürchte, da kann ich nicht wirklich hilfreich sein: Bei mir klappt das in allen Browsern (auch mit https).
Den IE 8 kann ich aber nicht testen, da ich den nirgendwo mehr habe. Der ist auch schon vor 5 Jahren abgelöst worden und heute auch nicht wirklich mehr empfehlenswert.
Eigentlich dürften nur noch XP Nutzer zwingend an dem festhängen, da dies der letzte für dieses Betriebssystem war. Betroffene sollten daher besser upgraden.
Sollte allerdings wider Erwarten doch noch wer XP haben … naja der

Diese – wie immer treffende – Einschätzung 🙂 habe ich dann weitergeleitet und erhielt dann vom Mitarbeiter in der Justiz, den ich gefragt hatte, wie es mit einem Update wäre 🙂 , folgende Antwort:

„Hallo Herr Burhoff,
ja ein Update kommt demnächst.
Dann bekommt die [Anoland] Justiz statt des jetzt genutzten Windows Server 2003 (Enterprise Edition) das „neue“ Betriebssystem Windows Server 2008. Mit diesem wird uns dann immerhin der Internet Explorer 9 „geboten“. 😉 Bloß gut, dass es von Firefox eine Portable-Version gibt, mit der sich auch moderne Websites nutzen lassen.“

Na, da rüstet die Justiz aber auf. Immerhin ist man damit auf dem Stand vom 15.03.2011 (vgl. hier). Wahrscheinlich irgendein „Restposten“, den man noch billig hat erstehen/aufspielen können. Aber das ist doch schon mal was. Willkommen!! Aber vielleicht bringt es ja was – nicht nur für den Kollegen, der derzeit noch mit IE 8 arbeiten muss, sondern vielleicht geht es ja dann auch sonst schneller – z.B. mit Kostenerstattungsanträgen….

Und wo lege ich dieses Posting nun ab? Die Kategorie „Amüsant“ passt wohl nicht, dann schon eher „Kurioses“, besser wäre: Man glaubt es nicht.