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Lässt sich ein 5.200 € teures Handy von der Steuer absetzen?

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Manchmal ist man über Meldungen in der Tagespresse erstaunt, so wie ich über den Bericht über das FG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 14.07.2011 – 6 K 2137/10, den ich gerade in der Tagespresse gelesen habe. Erstaunt einmal wegen des Zeitpunkts der Veröffentlichung – warum jetzt noch einmal bzw. wieder – der Bericht über dieses Urteil aus dem Sommer 2011? Erstaunt aber auch über den Inhalt – ein 5.200 € Handy? Ich habe zweimal hingeschaut, die Nullen gezählt und dann festgestellt, dass ich doch schon richtig wach war.

Das FG sagt: Die Kosten für ein beruflich von einem Zahnarzt genutzte Mobiltelefon können grds. von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings müssen Grenzen eingehalten werden. Und das führt zu der Entscheidung: Liege der Preis für das Handy bei 5.200 €, sei die private Lebensführung dermaßen stark berührt, dass die betriebliche Veranlassung vollständig zurücktrete. Ist für mich nachvollziehbar.

Wochenspiegel für die 29. KW., oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand…

Wir berichten über:

  1. einen Beitrag zur „Strafverteidigerin“ Katja Günther,
  2. einen Beschluss des OLG Stuttgart, betreffend ein Einhandmesser.
  3. Arte hinter Gittern“,
  4. einen „Pobeisser„,
  5. die Diskussion, ob Strafverteidiger das Recht zur Lüge haben, vgl. u.a. auch hier und hier,
  6. eine (geplante [?]) Kennzeichnungspflicht für Fahrräder,
  7. Sprichwörter im Strafverfahren,
  8. 14.727,65 €: Telefonieren ohne Nachzudenken,
  9. einen OB auf dem Fahrrad mit Handy am Ohr,
  10. Und dann war da noch: Das Urteil in Reimform.

Was fällt bei diesem Rückblick auf: Mal nichts über Kachelmann – eine, wenn ich nichts übersehen habe „kachelmannlose Woche“, wann hat es den in der letzten Zeit schon gegeben.