Immer wieder: Akteneinsicht im Bußgeldverfahren. In dem Zusammenhang hatte mich eine Kollege vor einigen Tagen darauf hingewiesen, dass es seit kurzem einen Erlass des Innenministerium des Landes NRW geben soll, der die Fragen der Akteneinsicht im (straßenverkehrsrechtlichen) Bußgeldverfahren, insbesondere in die Bedienungsanleitung, regeln soll.
Ich habe dazu eine Anfrage an das IM des Landes NRW gestartet. Das Ergebnis liegt mir in einer Antwortmail vor, in der es heißt:
„…die Akteneinsicht in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren ist in Ziffer 3.1.4.3 des Runderlasses „Verfolgung von Verkehrsverstößen durch die Polizei und Erhebung von Sicherheitsleistungen bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten; Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Ordnungsbehörden“, Gliederungsnummern 2051 und 920, vom 02.11.2010 geregelt.
Da sich die zugrunde liegende Rechtslage nicht geändert hat, enthält der Abschnitt – verglichen mit der vorhergehenden Fassung – keine neuen Regelungen.
Der Erlass lässt sich im Internet unter: https://recht.nrw.de aufrufen“.
Der Erlass bringt m.E. nichts Neues. Wer weiß mehr?