Akteneinsicht im Bußgeldverfahren – Erlass des IM?

Immer wieder: Akteneinsicht im Bußgeldverfahren. In dem Zusammenhang hatte mich eine Kollege vor einigen Tagen darauf hingewiesen, dass es seit kurzem einen Erlass des Innenministerium des Landes NRW geben soll, der die Fragen der Akteneinsicht im (straßenverkehrsrechtlichen) Bußgeldverfahren, insbesondere in die Bedienungsanleitung, regeln soll.

Ich habe dazu eine Anfrage an das IM des Landes NRW gestartet. Das Ergebnis liegt mir in einer Antwortmail vor, in der es heißt:

„…die Akteneinsicht in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren ist in Ziffer 3.1.4.3 des Runderlasses „Verfolgung von Verkehrsverstößen durch die Polizei und Erhebung von Sicherheitsleistungen bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten; Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Ordnungsbehörden“, Gliederungsnummern 2051 und 920,  vom 02.11.2010 geregelt.

Da sich die zugrunde liegende Rechtslage nicht geändert hat, enthält der Abschnitt – verglichen mit der vorhergehenden Fassung – keine neuen Regelungen.

Der Erlass lässt sich im Internet unter: https://recht.nrw.de aufrufen“.

Der Erlass bringt m.E. nichts Neues. Wer weiß mehr?

2 Gedanken zu „Akteneinsicht im Bußgeldverfahren – Erlass des IM?

  1. Marcus Voigt

    Ich kann zur Sache folgendes sagen:

    Ich habe in dieser Woche zu diesem Thema weil es mir langsam auf den Keks geht in jeder Bußgeldsache Anträge nach § 62 OWiG zu stellen, mit Polizeidirektor Bartel beim IM NRW telefoniert. Er sieht in der Sache keinen Grund zur Änderung der bisherigen Praxis, und vertritt auch die Auffassung das BDA`s ein Copyright haben, und das die Polizei mal gar nichts kopieren oder herausgeben müsste.

    Von daher habe ich die Anfrage dann schriftlich an das IM NRW weitergeleitet und auf die Rechtslage und Rechtsprechung hingewiesen. Insbesondere auf die des AG Kleve und des LG Ellwangen. Mal sehen was da dazu kommt. Ich vermute nichts gutes.

  2. Pingback: Akteneinsicht in NRW: (Neuer) Erlass des IM | Heymanns Strafrecht Online Blog

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert