Die Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft soll nach dem Willen der Länderjustizminister von derzeit elf auf künftig 25 Euro pro Hafttag steigen. Diesen Beschluss fassten die Minister mit großer Mehrheit auf der Justizministerkonferenz am 20. 11. 2008 in Berlin. Der Vorschlag des Landes Berlin, die Entschädigung auf 100 Euro pro Tag zu erhöhen, fand keine Mehrheit. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatte im Vorfeld deutlich gemacht, auf eine generelle betragsmäßige Fixierung gänzlich verzichten zu wollen. Die Festschreibung eines Pauschalbetrags habe zwar den Vorteil, dass dessen Höhe außer Streit stehe und eine schnelle und unbürokratische Entschädigungsleistung ermöglicht werde. Der Blick in die Vergangenheit, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsiden, habe gezeigt, dass eine kontinuierliche und sorgfältige Anhebung des Betrages nicht gewährleistet sei. Ob eine höhere Haftentschädigung tatsächlich kommt, muss letztlich der Bundestag beschließen. Die Justizminister der Länder stimmten jedenfalls mit 15 : 1 für den 25-Euro-Kompromiss. Berlin, das 100 Euro pro Tag verlangt hatte, stimmte als einziges Land dagegen. Auch andere Länder hatten sich für eine noch deutlichere Erhöhung einsetzt – so hatte die bayerische Ressortchefin Beate Merk (CSU) eine Aufstockung auf 50 Euro verlangt. Dagegen hatte niedersächsische Ressortchef Bernd Busemann (CDU) eine „moderate“ Anhebung auf 15 Euro als angemessen bezeichnet.
15 € für einen Tag zu Unrecht erlittene U-Haft angemessen? Man darf daran zweifeln.