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BGH verbietet Aufrechnung des Staates gegen Entschädigungsanspruch des Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen

Die öffentlichen Kassen müssen wirklich leer sein. Sonst würde eine Justizverwaltung (hoffentlich) nicht auf die Idee gekommen sein, gegenüber dem Anspruch eines Strafgefangenen auf Geldentschädigung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen mit einer Gegenforderung auf Erstattung offener Kosten des Strafverfahrens aufzurechnen. Das hat der BGH jetzt gestoppt. Die Aufrechnung sei der Justizverwaltung unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) grundsätzlich verwehrt.

Recht so. Denn es kann doch nicht sein, dass man zunächst nicht für menschenwürdige Unterbringung sorgt, dann aber aufrechnet.

BGH, Urteil v. 1.10.2009 – III ZR 18/09

Erhöhung der Entschädigung für zu Unrecht in Haft Sitzende

Für zu Unrecht in Haft Sitzende sollen pro Tag 25 Euro als Entschädigung gezahlt werden. Dafür plädiert der Bundesrat und hat einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/12321) vorgelegt. Nachdem die Pauschale seit 1988 nahezu unverändert geblieben sei, sei nun eine angemessene Anhebung angezeigt, so der Bundesrat in seiner Begründung. Dem Bundestag liegt schon ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 16/11434) vor. Diese Fraktion fordert mindestens 50 Euro pro Tag. Immerhin ein Anfang um unrechtmäßigen Freiheitsentzug angemessener zu „entlohnen“.

Höhere Haftentschädigung kommt wohl

Die Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft soll nach dem Willen der Länderjustizminister von derzeit elf auf künftig 25 Euro pro Hafttag steigen. Diesen Beschluss fassten die Minister mit großer Mehrheit auf der Justizministerkonferenz am 20. 11. 2008 in Berlin. Der Vorschlag des Landes Berlin, die Entschädigung auf 100 Euro pro Tag zu erhöhen, fand keine Mehrheit. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatte im Vorfeld deutlich gemacht, auf eine generelle betragsmäßige Fixierung gänzlich verzichten zu wollen. Die Festschreibung eines Pauschalbetrags habe zwar den Vorteil, dass dessen Höhe außer Streit stehe und eine schnelle und unbürokratische Entschädigungsleistung ermöglicht werde. Der Blick in die Vergangenheit, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsiden, habe gezeigt, dass eine kontinuierliche und sorgfältige Anhebung des Betrages nicht gewährleistet sei. Ob eine höhere Haftentschädigung tatsächlich kommt, muss letztlich der Bundestag beschließen. Die Justizminister der Länder stimmten jedenfalls mit 15 : 1 für den 25-Euro-Kompromiss. Berlin, das 100 Euro pro Tag verlangt hatte, stimmte als einziges Land dagegen. Auch andere Länder hatten sich für eine noch deutlichere Erhöhung einsetzt – so hatte die bayerische Ressortchefin Beate Merk (CSU) eine Aufstockung auf 50 Euro verlangt. Dagegen hatte niedersächsische Ressortchef Bernd Busemann (CDU) eine „moderate“ Anhebung auf 15 Euro als angemessen bezeichnet.

15 € für einen Tag zu Unrecht erlittene U-Haft angemessen? Man darf daran zweifeln.