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Gabriele Pauli – „die duchgeknallte Frau“?

© Klaus Eppele - Fotolia.com

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Wir erinnern uns sicher alle noch an Gabriele Pauli. Ja, das war die, die den Rücktritt von Edmund Stoiber gefordert und damit viel Staub aufgewirbelt hat. Ende 2006 hatte sie dann für ein Gesellschaftsmagazin posiert, und zwar in Latex, wenn ich mich Recht erinnere Die Fotostrecke ist dann in einer der Ausgaben des Magazins veröffentlicht worden. Dazu wurde dann auf einer Internetseite ein Text veröffentlicht , der u. a. die folgende Passage enthielt: „Ich sage es Ihnen: Sie sind die frustrierteste Frau, die ich kenne. Ihre Hormone sind dermaßen durcheinander, dass Sie nicht mehr wissen, was wer was ist. Liebe, Sehnsucht, Orgasmus, Feminismus, Vernunft. Sie sind eine durchgeknallte Frau, aber schieben Sie Ihren Zustand nicht auf uns Männer.“  Frau Pauli hatte das als Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts gesehen und von dem Verfasser die Unterlassung verschiedener Einzeläußerungen, u. a. der Bezeichnung als „durchgeknallte Frau“, sowie eine angemessene Geldentschädigung verlangt. Damit war sie in den Zivilverfahren, zuletzt beim OLG München, gescheitert.

Beim BVerfG hatte sie jetzt aber Erfolg, wie von dort gerade gemeldet wird. (hier die PM und hier das BVerfG, Urt. v. 11.12.2013 – 1 BvR 194/13). Nach Auffassung des BVerfG kann die Bezeichnung als „durchgeknallte Frau“ , abhängig vom Kontext, eine ehrverletzende Äußerung sein, die nicht mehr vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist. Also Vorsicht mit solchen Äußerungen, egal zu welcher Frau :-).

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