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Auch Bundesregierung will schärfere Gesetze gegen Datenhehlerei

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Ich hatte ja neulich schon auf den Gesetzesentwurf zur Datenhehlerei hin gewiesen (vgl. hier Datenhehlerei – bald strafbar?) Durch die Einführung eines neuen Straftatbestands der Datenhehlerei will der Bundesrat die organisierte Cyberkriminalität effizienter bekämpfen. Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 17/14362) zielt auf den Handel mit rechtswidrig erlangten „digitalen Identitäten“ wie etwa Kreditkartendaten oder Zugangsdaten zu Onlinebanking, E-Mail-Diensten und sozialen Netzwerken. Dazu liegt seit einiger Zeit die Stellungnahme der Bundesregierung vor. In der Dazu ergangenen PM heißt es:

„Die Regierung begrüßt im Prinzip die Initiative der Länderkammer, sieht jedoch bei Details noch Prüfungsbedarf. In einer Stellungnahme wird etwa auf das Problem des Umgangs der Finanzbehörden mit „Steuer-CD“ aufmerksam gemacht, bei deren Erwerb illegal beschaffte Informationen gekauft werden.

Im Gesetzentwurf des Bundesrats heißt es, der Handel mit rechtswidrig erlangten digitalen Identitäten nehme immer mehr zu. Im Internet würden in großem Umfang Daten ausgespäht oder anderweitig illegal erlangt und auf Servern gespeichert. Angriffe in Form von Trojanern oder Viren seien inzwischen „Massenphänomene“. Jene, die sich gesetzwidrig Daten besorgen, nutzten diese häufig nicht selbst, um sich einen finanziellen Gewinn zu verschaffen. Vielmehr finde über Webportale und Foren ein intensiver Handel mit widerrechtlich erlangten Daten aller Art statt, analysiert die Ländervertretung. Die Angriffe im Internet starteten in vielen Fällen internationale, arbeitsteilig strukturierte Gruppen, die in speziellen Diskussionsforen und Chatrooms eine breite Palette von Diensten anböten und damit hohe Gewinne erwirtschafteten. Die Attacken im Internet haben nach Erkenntnissen des Bundesrats zwar regelmäßig finanzielle Gründe, in manchen Fällen handele es sich aber auch um politische Motive mit zum Teil terroristischem Hintergrund.

Die Länderkammer kritisiert, dass die Weitergabe illegal erlangter Daten bisher nur in Teilbereichen von bestehenden Strafnormen erfasst werde. Der Gesetzentwurf verweist auf das vom Verfassungsgericht formulierte Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das in besonderem Maße geschützt werden müsse.

Die strafrechtlichen Lücken will der Bundesrat durch den neuen Straftatbestand der Datenhehlerei schließen. Diese Regelung soll bei Daten greifen, an deren „Nichtweiterverwendung ein schutzwürdiges Interesse besteht und die nicht aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können“. Der Gesetzentwurf zielt auch auf eine Erhöhung des Strafrahmens für das Ausspähen und Abfangen von Daten, sofern dahinter eine Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht steht. Zudem werden zahlreiche Detailregelungen vorgeschlagen, um nicht zuletzt eine „wirkungsvolle Strafverfolgung“ organisierter Kriminalität in diesem Bereich zu ermöglichen. Die Regierung weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass nach der Vorlage der Ländervertretung auch eine Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung ermöglicht wird.

Die Regierung unterstreicht, dass aus ihrer Sicht der Handel mit rechtswidrig erlangten Daten, besonders auf einschlägigen Internet-Plattformen, ein ernst zu nehmendes Problem darstellt. Dem müsse auch mit Mitteln des Strafrechts begegnet werden. Man begrüße daher die Initiative des Bundesrats. Einzelne Aspekte des Gesetzentwurfs wie etwa die Ausweitung strafprozessualer Ermittlungsmöglichkeiten müssten indes näher geprüft werden.

In ihrer Stellungnahme macht die Regierung auf das Problem der „Steuer-CD“ aufmerksam. Nicht unter den Straftatbestand der Datenhehlerei sollen nach dem Willen des Bundesrats Aktivitäten von Amtsträgern fallen, wenn diese in Erfüllung gesetzlicher Pflichten handeln bzw. die Daten ausschließlich in einem Besteuerungs-, Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren verwertet werden. Im Blick auf den Ankauf von „Steuer-CD“ setzt die Regierung, wie sie betont, vorrangig auf den Abschluss bilateraler Abkommen über den Informationsaustausch mit anderen Staaten. Eigenen Ermittlungen staatlicher Stellen gebühre „unzweifelhaft der Vorrang“ gegenüber der Beschaffung von Informationen Dritter, die in strafrechtlicher Weise erlangt worden seien.

Mal sehen, was der 19. Bundestag daraus in den nächsten Jahren macht/umsetzt.Thema: Bandenhehlerei & gewerbsmäßige Hehlerei

Datenhehlerei – bald strafbar?

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Wegen des Hin und Her um das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz und die Punktereform ist m.E. ein Beschluss des Bundesrates aus der letzten Bundesratssitzung ein wenig unbemerkt geblieben. Der Bundesrat hat nämlich am 07.06.2013 Der Bundesrat eine Gesetzentwurf beschlossen, der die die Datenhehlerei unter Strafe stellt (vgl. hier die PM 132/13 des Bundesrates). Eingefügt in das StGB soll werden:

„„§ 202d Datenhehlerei
(1) Wer Daten (§ 202a Abs. 2), die ein anderer ausgespäht oder sonst durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt,verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, an deren Nichtweiterverwendung der Berechtigte ein schutzwürdiges Interesse hat und die nicht aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können.

(3) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 202a, 202b, 202d, 263 bis 264, 267 bis 269, 303a oder 303b verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung  gesetzlicher Pflichten durch Amtsträger oder deren Beauftragte.“

 

Zur Begründung der Länder heißt es in der PM“, dass im Bereich der Informationstechnologie der Handel mit rechtswidrig erlangten digitalen Identitäten – zum Beispiel Kreditkartendaten oder Zugangsdaten zum Onlinebanking – immer mehr zunimmt. Häufig nähmen die Täter selbst jedoch keine unmittelbaren Vermögensverfügungen mit den Daten vor. Vielmehr finde über Webportale und Foren ein intensiver Handel mit widerrechtlich erlangten Daten statt. Diese Weitergabe sei aber bisher nur in Teilbereichen der bestehenden Strafnormen erfasst. Der Gefahr des massenhaften Datenmissbrauchs sei somit zurzeit nicht ausreichend zu begegnen.

Der Gesetzentwurf soll daher bestehende Strafbarkeitslücken durch die Einführung eines neuen Straftatbestands der Datenhehlerei schließen. Der Ankauf sogenannter Steuer-CDs durch Amtsträger soll nach wie vor strafrechtlich nicht relevant sein.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.“

 Zum Gesetzentwurf geht es hier: Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei (BR-Drucks. 284/13).

 Und zu den Fragen hat es auch schon mal einen LTO-bericht gegeben, nämlich hier unter: Gesetzentwurf zur Datenhehlerei Wider den Schwarzmarkt für digitale Identitäten.