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Bekämpfung von Computerkriminalität

Der Bundesrat hat Gesetzesbeschlüssen des Bundestages zur Bekämpfung vom Computerkriminalität zugestimmt. Dazu die folgende – schon etwas zurückliegende – Kurzmeldung von Jurion:

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11.02.2011 zwei vom Bundestag am 16.12.2010 beschlossene Gesetzesentwürfe zur Bekämpfung vom Computerkriminalität akzeptiert. Künftig soll es unter anderem auch Einzelpersonen möglich sein, Anzeige gegen Personen zu stellen, die mit Hilfe von Computern rassistische oder fremdenfeindliche Straftaten begehen.

Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Bundesrates:

Mit dem Beschluss geht eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches einher. Sowohl ein EU-Rahmenbeschluss als auch ein Abkommen des Europarates machten dies erforderlich. Mit einem Zusatzprotokoll hatte der Europarat zuvor deutlich gemacht, dass er das Übereinkommen über Computerkriminalität auch auf Straftaten rassistischer und fremdfeindlicher Propaganda erstrecken wolle. Einstimmig verabschiedete der Bundestag außerdem einen weiteren Gesetzentwurf der Regierung, der die Voraussetzungen für die Ratifikation des Zusatzprotokolls nach den Erfordernissen des Grundgesetzes schaffen soll.

  • Den Gesetzesbeschluss des Bundestages für ein Gesetz über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art: BR-Drs. 9/11(PDF)
  • Den Beschluss des Bundesrates: BR-Drs. 9/11(B) (PDF)
  • Den Gesetzesbeschluss des Bundestages für ein Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28.11.2008: BR-Drs. 10/11(PDF)
  • Den Beschluss des Bundesrates: BR-Drs. 10/11(B) (PDF)

Da ist sie nun: Die Winterreifenpflicht – wenn auch mit Änderungen…

Der Bundesrat meldet, dass die Länder heute der Verordnung zur Neufassung der Winterreifenpflicht mit Änderungen zugestimmt haben. In der PM heißt es:

„Er hält es für ausreichend, wenn bei Omnibussen mit mehr als acht Sitzplätzen und Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht nur auf den Antriebsachsen Winterreifen montiert sind. Zudem will er Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft von der Winterreifenpflicht ausnehmen. Gleiches soll für Einsatzfahrzeuge von Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Polizei gelten, wenn für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S Reifen erhältlich sind.

Es liegt nun an der Bundesregierung, ob sie die Verordnung in der geänderten Fassung in Kraft setzt.

In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat daraufhin, dass er die Neufassung der Winterreifenpflicht unterstützt. Sie diene der Verbesserung der Rechts- und Verkehrssicherheit. Allerdings hätten die Diskussionen auch erheblichen weiteren Beratungs- und Prüfungsbedarf aufgezeigt. So seien beispielsweise Differenzierungen zwischen leichten und schweren Kraftfahrzeugen, die Einführung eines Bußgeldtatbestandes für den Fahrzeughalter und die Vorgaben zur Profiltiefe zu prüfen. Die Länder bitten daher die Bundesregierung, die Wirksamkeit der neu getroffenen Regelungen zu überprüfen und rechtzeitig vor der Wintersaison 2011/2012 einen neuen Regelungsentwurf vorzulegen.

Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung

Drucksache 699/10 (Beschluss)“

Mal sehen, was der Bund draus macht. Im Zweifel wird er die geänderte VO in Kraft setzen.

Schüler spielen Gesetzgeber

Der Bundesrat berichtet in seiner PM 172/10 über ein in der nächsten Woche stattfindendes Plannspiel, nämlich das Projekt „Jugend im Bundesrat“.

 Insgesamt 130 Schüler des Ernst-Moritz-Arndt Gymnasiums aus Remscheid und des Berliner Herder Gymnasiums (Lichtenberg) kommen zu einem zweitägigen Rollenspiel über das Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat zusammen.

Die Jugendlichen beraten drei fiktive Vorlagen zu den Themen Stärkung der direkten Demokratie, Verbot von Killerspielen und Einführung eines allgemeinen Freiwilligendienstes, die sie bis zur „Plenarreife“ entwickeln. Hierzu erarbeiten die Schüler in gespielten Sitzungen der Fachausschüsse, der jeweiligen Parteigremien und der Landesregierungen beschlussfähige Vorlagen für eine abschließende „Bundesratssitzung“.Mal sehen, ob die Schüler es besser können als die „Großen“.

„Handstreich“ (?) im Bundesrat – die (neue) Gleichrangigkeit von StA und Polizei

Manchmal ist man ja erstaunt, wie schnell es gehen kann. Da hat der Bundesrat gerade erst am 15.10.2010 über den den Richtervorbehalt stärkenden Änderungsvorschlag des Landes Niedersachen zur teilweisen Abschaffung von § 81a Abs. 2 StPO beraten (vgl. hier und hier), da steht dieses Gesetzesvorhaben schon wieder auf der Tagesodnung des Bundesrates (vgl. die TO der 876. Sitzung hier).  Ein Schelm, wer Böses dabei denkt :-).

Wenn man sich die dazu vorliegende Drucksache 615/10/1 ansieht, dann ist man doch ein wenig überrascht. Nicht darüber, dass der Gesetzesvorschlag nun im Bundestag eingebracht werden soll und auch nicht über die redaktionellen Änderungswünsche. Auch nicht darüber, dass Herr Busemann nun eine Art Bundes(rats)beauftragter zur Abschaffung des Richtervorbehaltes in § 81a Abs. 2 StPO ist – das steht ihm, da er sich dieses Vorhabens ja nun schon seit längerem angenommen hat, auch zu. Nein. Mich überrascht ein anderer Änderungswunsch, der mich auf einen Umstand aufmerksam macht, der mir bisher auch noch nicht aufgefallen war. In der ursprünglichen Drucksache 615/10 war die Rede von der „eigenen gleichrangigen“ Anordnungskompetenz der Ermittlungsperson zur Staatsanwaltschaft. Jetzt soll es heißen:

„3. Zur allgemeinen Begründung, letzter Satz, Zur Einzelbegründung zu Artikel 1, Satz 1

In der allgemeinen Begründung, letzter Satz und in Satz 1 der Einzelbegründung zu Artikel 1 sind jeweils die Wörter „eine eigene gleichrangige“ durch die Wörter „jeweils eine eigenständige gleichrangige“ zu ersetzen.

Begründung (nur für das Plenum):

Durch die Änderung wird klargestellt, dass den Ermittlungspersonen auch im Verhältnis zur Staatsanwaltschaft eine eigenständige gleichrangige Anordnungskompetenz zusteht.“

Was steckt hinter diesen Formulierungen? M.E. der Versuch, auf „kaltem Weg“ der m.E. anderen Auffassung des BVerfG in der Frage der Gleichrangigkeit von StA und Polizei (vgl. dazu Beschl. v. 11.06.2010 – 2 BvR 1046/10) einen „Riegel vorzuschieben“

Das BVerfG hat in seinem Beschl. u.a. beanstandet, dass AG und LG nicht thematisiert haben, ob die Ermittlungsbehörden sich zunächst um eine richterliche Entscheidung und nachrangig dann um eine staatsanwaltschaftliche Weisung hätten bemühen müssen. Das OLG Brandenburg (VA 2009, 84 = VRR 2009, 151 = StRR 2009, 143) hat dieses stufenweise Vorgehen als nicht erforderlich angesehen, ebenso das OLG Celle in  seinem Beschl. v. 15.07.2010 – 322 SsBs 159/10 (vgl. dazu hier). Das BVerfG scheint diese Frage in seinem Beschl. bejahen zu wollen, was nicht ganz ungefährlich 🙂 ist, da sich für die Nachtzeit auf der staatsanwaltschaftlichen Ebene dann dieselben Fragen wie beim richterlichen Eildienst: Erforderlich, ja oder nein? Dem kann man in der Diskussion nun demnächst ggf. eine „eigenständige geleichrangige“ Kompetenz entgegenhalten. Zwar ist eine Gesetzesbegründung kein Gesetz, sie kann und wird aber gern (was hat der Gesetzgeber sich eigentlich gedacht?) zur Auslegung herangezogen.

Und das wäre m.E. nicht nur bei § 81a Abs. 2 StPO – soweit er Bestehen bleibt bzw. bestehen bleiben soll – von Bedeutung, sondern ggf. auch an anderen Stellen, wenn es um die Fragen des Rangverhältnisses geht, so z.B. bei der Durchsuchung. Ist das gewollt?

Abschließend: Die Staatsanwaltschaften werden sich freuen, wenn man sie nun auf eine Stufe mit den übrigen Ermittlungsbehörden stellt. Sie haben davon sicherlich ein anderes Verständnis.

Zur Überschrift: „Handstreich“ ist vielleicht ein wenig massiv, aber mir fiel für dieses Vorhaben nichts Besseres ein. 🙂

Bundesrat: Busemann zu § 81a Abs. 2 StPO

Das niedersächsische JM meldet in einer PM zur Rede des JM Busemann

„Rechtsklarheit für Blutentnahmen bei Alkoholkontrollen im Straßenverkehr – Niedersächsischer Gesetzentwurf im Bundesrat                                                                                                  

 BERLIN. „Wir brauchen Rechtsklarheit. Der einzelgesetzliche Richtervorbehalt für Blutentnahmen zur Alkohol- und Drogenkontrolle im Straßenverkehr (§ 81a StPO ) soll entfallen.“ Das hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann am Freitag (15.10.2010) in seiner Rede vor dem Bundesrat in Berlin bei der Einbringung eines entsprechenden niedersächsischen Gesetzentwurfs bekräftigt.

„Der Richtervorbehalt darf nicht zum Freifahrtschein für Alkohol- oder Drogensünder werden“, sagte Busemann. Die unvermeidbaren zeitlichen Verzögerungen durch das Warten auf eine richterliche Entscheidung könnten zum Verlust von Beweismitteln durch den Abbau des Blutalkohols führen.

Eine Blutentnahme, die ohne richterliche Anordnung und ohne Einwilligung des betroffenen Autofahrers selbst vorgenommen wird, sei zunächst grundsätzlich mit dem Makel eines Beweiserhebungsverbotes behaftet. Wenn keine schlüssige Begründung für eine ausnahmsweise Eilkompetenz der Polizeibeamten zur Anordnung der Blutentnahme dokumentiert sei, erklärten einige Gerichte die Blutprobe als Beweismittel für unzulässig. „Ein fahruntüchtig alkoholisierter oder drogenberauschter Fahrer könnte so straffrei davonkommen“, sagte Busemann.

„Ein Richtervorbehalt für die Entnahme von Blutproben nach Verkehrskontrollen werde weder durch das Grundgesetz vorgeschrieben, noch sei er aus rechtsstaatlichen Gründen geboten. Der mit der Blutentnahme verbundene Eingriff durch einen Arzt sei nur geringfügig. Zudem bleibe einer Richterin oder einem Richter, wenn er telefonisch kontaktiert und über Alkoholgeruch im Fahrzeug oder Ausfallerscheinungen des Fahrzeugführers informiert werde, keinerlei Ermessensspielraum. „Eine solche rein formale Entscheidung führt eher zur Entwertung als zur gebotenen Aufwertung des Richtervorbehalts“, so Busemann abschließend.   “

Das kann wir ja alles schon. Man soll lieber die Gerichte so ausstatten, dass ein nächtlicher richterlicher Eildienst eingerichtet werden kann. Dann bräuchte man diese Klimmzüge nicht. Ich bin gespannt, was die FDP im Bundestag macht.