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„Ich bremse auch für Tiere“ – Aber Vorsicht damit bei kleinen Tieren!

entnommen wikimedia.org Urheber Ray eye

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Mit dem Satz: „Ich bremse auch für Tiere“ – muss man bei kleineren Tieren vorsichtig sein. Das musste sich vor kurzem ein Kraftfahrerin vom AG München im AG München, Urt. v. 25.02.2014 – 331 C 16026/13 – sagen lassen (vgl. auch hier). Die hatte wegen eines Eichhörnchesn gebremst, wodurch es zu einem Auffahrunfall gekommen war.

Beim AG ging es dann um die Frage: Vollbremsung oder „normale“ Bremsung und die Haftungverteilung. Das AG München hat bei dem auffahrenden Nachfolger den größten Haftungsteil gesehen, nämlich 75 %. Die bremsende „Eichhörnchenretterin“ ist aber auch nicht ungeschoren – wie offenbar aber das Eichhörnchen – davon gekommen. Bei ihr hat das AG einen 25-igen Haftungsanteil gesehen.  Denn ohne dessen Bremsen zu Gunsten des Eichhörnchens hätte sich der Unfall nicht ereignet. Der Unfall zu vermeiden gewesen, selbst wenn dies zulasten des Eichhörnchens gegangen wäre.

Tierschützer werden es nicht gern lesen, ist aber nun mal leider so h.M. in der Rechtsprechung. Und wenn man die beteiligten Rechtsgüter sieht, m.E. auch nachvollziehbar.