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Verurteilung im Verfahren Tauss

Das LG Karlsruhe hat dann den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen des Besitzes von Kinderpornographie zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Man darf auf die Begründung gespannt sein. Das letzte Wort spricht aber sicherlich demnächst der BGH (vgl. auch hier).