Archiv der Kategorie: In eigener Sache

DSGVO-Kollateralschaden: Burhoff-RVG-Forum abgeschaltet

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So heute ist DSGVO-Neujahr, aber: Nein, ich mache/bringe nichts zur DSGVO, die mich in den letzten Tagen auch beschäftigt hat. Das könnte ich auch gar nicht. Ich hoffe aber, dass bei mir alles DSGVO-konform ist. Bei den erforderlichen Arbeiten/Prüfungen haben mich mein Webmaster D. Springwald aus Bochum und der Kollege Mirko Laudon aus Hamburg tatkräftig unterstützt, rechtlich wie technisch. Dafür beiden auch an dieser Stelle herzlichen Dank.

Kollateralschäden gibt es natürlich, leider. Dazu gehört mein RVG-Forum auf Burhoff-Online. Das habe ich seit Inkrafttreten des RVG im Sommer 2004 betrieben. Das ist im Zuge des Inkrafttretens der DSGVO dann jetzt abgeschaltet, ich hatte keinen Bock auch da noch zu informieren, zu belehren usw. Ist aber (leider) auch nicht ganz so schlimm. Das Forum war in der letzten Zeit eh nicht mehr so stark frequentiert wie in den Anfangsjahren. Daher kann ich das Abschalten verschmerzen. Wer gebührenrechtliche Fragen hat, weiß ja, wo und wie er mich findet.

Wenn jetzt noch Fragen sind: Ich wende mich damit an Frau Merkel und den wohl zuständigen Minister – Herrn Seehofer – und die zuständige Kommissarin bei der EU. Die werden schon wissen, wie es geht und/oder richtig zu machen ist.

Ich glaube, die Antwort würde uns verunsichern 🙂 .

„Fast schneller als der Gesetzgeber“, oder: Nochmals mein Ebook StPO 2017

So, in die 8. KW. starte ich vor dem eigentlichen Wochenprogramm mit einem Werbepost. Wer also das nicht lesen will, einfach weiterklicken.

Es geht noch einmal um mein Ebook: „Die Änderungen in der StPO 2017 – ein erster Überblick“, das im August des vergangenen Jahres heraus gekommen ist. Ich hatte darüber ja schon ein paar Mal berichtet – bisschen Werbung muss ja sein, denn irgendwovon muss man ja leben 🙂 (vgl. z.B. hier: Sondermeldung: Die Änderungen der StPO 2017 sind da – und dazu gleich ein Ebook).

Dazu gibt es inzwischen eine Rezension des Kollegen Jost Henning Kärger aus München im DAR 2018, 119, die ich mit Genehmigung der dortigen Schriftleitung hier online stellen darf; geht leider nur so, da es zu dem Ebook keine eigene „Ebook-Seite“ auf der Homepage gibt. Über die Rezension habe ich mich – das räume ich ein – sehr gefreut. Denn, wann wird schon mal ein Ebook rezensiert und dann auch noch so schnell – und so schön 🙂 🙂 ? In der Rezension heißt es nämlich:

„Fast schneller als der Gesetzgeber:

Unmittelbar mit der Verkündung des „Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ am 23. 8. 2017 und dessen Inkrafttreten am 24. 8. 2017 hatte der Autor seine Kommentierung als eBook publiziert: praktisch und brandaktuell.

Eine wichtige erste Einschätzung der Änderungen – vom Praktiker für Praktiker –, da ja Änderungen im Verfahrensrecht auch Anwendung auf bereits laufende Straf- und Bußgeldverfahren finden. Daher ist dieses Werk seitdem eine wertvolle Hilfe für die tägliche Anwaltspraxis, ehe die einschlägigen Kommentare und Fachbücher mit Aktualisierungen nachziehen.

Für das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht besonders wichtig sind die Ausführungen zu den Änderungen zu Themen des Ermittlungsverfahrens, wie dem Richtervorbehalt bei der Blutprobe (§ 81 a II StPO), der Pflichtverteidigung bei richterlichen Vernehmungen (§ 141 III 4 StPO) sowie der Erscheinenspflicht von Zeugen bei der Polizei auf Anordnung der Staatsanwaltschaft (§ 163 StPO).

In der Hauptverhandlung wichtig sind die Ausführungen des Autors zu den erweiterten Hinweispflichten (§ 265 StPO). Hier weist er zutreffend auf den Zusammenhang mit der vor kurzem in Kraft getretenen Möglichkeit des Fahrverbots als Nebenstrafe bei Nichtverkehrsdelikten hin, wo der Hinweis bei Umständen erfolgen muss, nach denen das Fahrverbot nach dem Gesetzestext in der Regel anzuordnen ist.

Zusammenfassend meine persönliche Empfehlung: für den Fachanwalt für Verkehrsrecht ist dieses EBook eine eine lohnende Investition für eine kompetenten Beratung und Vertretung des Mandanten nach dem neuesten Rechtsstand.“

Besten Dank an den Kollegen für die Einschätzung.

So, das war jetzt Werbung, aber so was von 🙂 . Zum Bestellformular geht es dann hier. Es sind noch Exemplare vorrätig. Und leisten kann man sich das Ebook m.E. auch. Der „moderate“ Preis liegt bei 25 €.

Mein (persönlicher) Jahresrückblick – mit Ausblick: Es waren/bleiben die „Prinzessinnen“ und meine Bücher

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Als letztes Posting des Jahres 2017 – wie gehabt/gewohnt – dann für meine Follower/Freunde/Community 🙂 wieder den kurzen privaten Jahresrückblick. Den Jahresspiegel 2017 gibt es dann morgen, ebenso wie der Rückblick auf meine Top-Beiträge 2017. Heute dann privat/persönlich.

An der Spitze stehen unsere Prinzessinnen, ja, seit dem 07.11.2017 nicht mehr nur Opa 1.0, sondern Opa 2.0. Und die „Prinzessinnen“ besuchen wir – wie in den vergangenen Jahren – auch heute wieder, um mit Ihnen den Jahresübergang zu erleben. Mit der Großen, die im nächsten Jahr schon den vierten Geburtstag feiert und der kleinen, die gerade mal gut zwei Monate alt ist. Mal sehen, wie lange sie noch mit Oma und Opa feiern.

Beruflich war das nun fast vergangene Jahr ein gebührenrechtliches Jahr: Der RVG-Kommentar ist in der 5. Auflage erschienen, der Gerold/Schmidt in der 23. Auflage und das OWi-Handbuch dann zum Abschluss des Jahres dann auch noch in der 5. Auflage. Dazwischen hat es dann noch mein Ebook zu den strafverfahrenrechtlichen Änderungen gegeben. Und: Es gibt dann jetzt auch keine Fachanwaltskurse mehr von/mit mir. Auch das habe ich Anfang 2017 an den Nagel gehängt. Es hat all die Jahre Spaß gemacht, aber irgendwann muss Schluß sein. Im Ausblick stehen die beiden Handbücher Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung – ja es sind schon wieder drei Jahre rum, so dass die 8. und 9. Auflage anstehen. Und im Vereinsrecht gibt es die 10. Auflage meines „Leitfadens“ – mein erstes Buch und jetzt dann auch mein erstes, das die 10. Auflage erreicht.

Da war es dann mit dem Rückblick und dem Ausblick. An dieser Stelle dann – wie in den Vorjahren – herzlichen Dank an alle Freunde, Bekannte, Leser, Abonnenten, Follower usw., die mich auch im ablaufenden Jahr 2017 mit Rat, Tat und Hilfe bei meinen Aktivitäten unterstützt haben. Dank auch für das Interesse am BOB und an meiner Homepage Burhoff-Online. Wenn ich nicht auch im vergangenen Jahr gemerkt hätte, dass das Angebot weiter ankommt, würde ich das „Geschäft“ nicht weiter betreiben. Ich bedanke mich bei allen Lesern meiner Beiträge, bei allen Lieferanten von Entscheidungen und Anregungen von und für Beiträge. Ihnen allen einen guten Jahreswechsel, wo immer Sie ihn auch verbringen.

Ich bin – wie in den Vorjahren – wieder bei Fenna 🙂 . Und jetzt auch bei Leni 🙂 .

Ich bin von „großer Fahrt“ zurück/wieder da – jetzt geht es normal weiter

So, nach 3 1/2 Wochen von großer Fahrt zurück. Heute bin ich gut wieder in Münster gelandet. Es war eine tolle Reise mit tollen „Destinationen“ – eben von Dubai nach Bangkok. An die ein oder andere Stelle kehren wir bestimmt noch einmal zurück.

Hier im Blog ist alles ganz gut gelaufen. Ich hatte ja auch die Kommentarfunktion ausgestellt 🙂 . Aber selbst das nutzt nicht richtig etwas. Zu einem der „Wochenspiegel“beiträge, nämlich dem, musste ein „Schlaumeier“ beim alten Beitrag anmerken – vgl. hier – , dass der verlinkte Beitrag mehr als zwei Jahre als sei. Tja, erst lesen und dann kommentieren. Stand nämlich im Beitrag, dass es sich um einen „Wiederholungsspiegel“ gehandelt hat.

In den nächsten Tagen wird es hier etwas ruhiger zugehen. Dann können sich die Leser auf den Weihnachtsurlaub vorbereiten. Ich muss allerdings abarbeiten. Hat sich dann – wie man sieht – doch eine ganze Menge angesammelt.

Auszeit: Es geht mal wieder auf große Fahrt, oder: Von Dubai nach Bangkok

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So, nachdem das heutige Gebührenrätsel gelaufen ist, hier dann noch ein Abmeldeposting. Ja, ich bin dann jetzt in Urlaub 🙂 , soll es geben. Wenn dieser Beitrag online geht, sitze ich im Zug zum Flughafen Düsseldorf. Von dort aus geht es heute Abend dann nach Dubai – mit dem A 380, ich bin schon sehr gespannt.

Ab morgen dann drei Tage Dubai – privat, auf eigene Faust.  Wir waren zwar schon im vorigen Jahr in Dubai, aber das war ein wenig knapp. Nun wollen wir schauen, ob wir es gut finden bzw. ob ich es auch gut finde. Meine Frau fand es gut. Mir war es im vorigen Jahr zu groß, aber man kann sich dran gewöhnen. Geplant ist aber auf jeden Fall ein Ausflug nach Abu Dahbi zum neuen Louvre. Nun, wenn man schon mal da unten ist, kann man das gleich mitnehmen.

Ab Dienstag dann wieder Vorstufe zum betreuten Wohnen, oder auch Kreuzfahrt genannt. Von Dubai nach Bangkok. Es gilt dasselbe wie im letzten Jahr. Treffen kann man mich der IS überall und ich verstecke mich nicht. Also, auf gehts. Und wer wissen will, wo ich bin, der hat hier den Reiseverlauf. Über/bei Facebook werde ich berichten.

Tag Hafen Land/Insel Ankunft Abfahrt
28.11.2017 – Dienstag Dubai VAE
29.11.2017 – Mittwoch Dubai VAE 18:00 Uhr
30.11.2017 – Donnerstag Fujairah VAE 8:00 Uhr 18:00 Uhr
01.12.2017 – Freitag Muscat Oman 8:00 Uhr 19:00 Uhr
04.12.2017 – Montag Mormugao Indien 9:00 Uhr 19:00 Uhr
05.12.2017 – Dienstag New Mangalore Indien 8:00 Uhr 18:00 Uhr
06.12.2017 – Mittwoch Cochin Indien 9:00 Uhr 20:00 Uhr
08.12.2017 – Freitag Male Malediven 8:00 Uhr
09.12.2017 – Samstag Male Malediven 13:00 Uhr
13.12.2017 – Mittwoch Langkawi Malaysia 10:00 Uhr 16:00 Uhr
14.12.2017 – Donnerstag Kuala Lumpur / Port Klang Malaysia 8:00 Uhr 18:00 Uhr
15.12.2017 – Freitag Singapur Singapur 9:00 Uhr 20:00 Uhr
17.12.2017 – Sonntag Koh Samui Thailand 9:00 Uhr 18:00 Uhr
18.12.2017 – Montag Bangkok / Laem Chabang Thailand 8:00 Uhr
19.12.2017 – Dienstag Bangkok / Laem Chabang Thailand

Ganz nett, oder? Ich weiß, ich weiß, man bekommt nur Schnappschüsse, aber für einen ersten Eindruck reicht es. Und man es toll findet, dann kann man ja das ein oder andere Ziel noch einmal extra besuchen.

Und hier? Nun, hier gilt das, was ich im vorigen Jahr geschrieben habe und was ich jetzt einrücke. Man muss das Rad ja nicht immer neu erfinden:

„Hier geht es – der Technik sei Dank! – an sich ganz normal weiter. Beiträge sind vorbereitet, damit es nicht ggf. langweilig wird. Allerdings ist natürlich die ein oder andere Entscheidung schon etwas älter, da ich die Beiträge ja schließlich über einen längeren Zeitraum vorbereiten musste. 🙂

Und eins habe ich dann auch (wieder) gemacht – selbst auf die Gefahr hin, dass ich wieder gerüffelt werden. Die Kommentarfunktion habe ich ausgestellt. Denn ich kann – und will 🙂 – die Kommentare von unterwegs  nicht im Blick haben. Darauf muss man nun eben bis zum 20.12.2017 verzichten. Ich bräuchte sonst wahrscheinlich auch nach der Rückkehr einen Fachanwalt/eine Fachanwältin für Familienrecht 🙂 .“

Ich wünsche allen Bloglesern usw. eine gute Zeit und mir wieder eine tolle Reise. Da es für „Frohe Weihnachten“ dann doch noch ein wenig früh ist: Man sieht sich, hoffentlich 🙂 .