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Urheber SolLuna – Own work
CC BY-SA 3.0
In den vergangenen Jahr hatten einige Bloggerkollege die schöne Idee, in der Vorweihnachtszeit einen „Blog-Adventskalender“ aufzumachen (einfach mal mit „Adventskalender“ bei JuraBlogs suche. Ich fand die Idee gut/nett und greife sie auf (liest sich besser als: ich kupfere sie ab 🙂 und hänge heute dann zum ersten Mal meinen Adventskalender raus. Der bleibt jetzt bis zum 24.12.2014 hängen und wir öffnen jeden Tag ein Türchen – Sonntags ist darin dann der „Sonntagswitz“, damit man Sonntags nicht so viel lesen muss – hinter dem man dann ein (aktuelles) Urteil/ein (aktueller) Beschluss – vielleicht sogar zur Vorweihnachtszeit, etwas Besinnliches, etwas Kurioses, vielleicht auch etwas Gereimtes findet. Ich habe das Jahr über eifrig gesammelt und habe einiges im Ordner, was zum Teil schon mal gelaufen ist, was ich aber ganz nett fand, um es auch – natürlich mit Link 🙂 zum Erstling zu bringen. Also: Frohe Vorweihnachtszeit!
Starten will ich heute mit dem Gedicht „Das Trüffelschein“. Das stammt, wenn ich es richtig in Erinnerung habe vom leider viel zu früh verstorbenen Kollegen G.Widmaier und ist über den Kollegen Michael Rosentahl aus Karlsruhe über meinen Sozius bei mir angekommen. Es geht um den „O-U-Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO:
Das Trüffelschwein
Im Strafprozeß verlangt Geduld die Aufklärung von Tat und Schuld.
Dabei geht es nicht nach Belieben, vielmehr steht im Gesetz geschrieben
für jeden eine klare Rolle, auf dass die Wahrheit siegen solle.
Es stürzt sich auf die Fakten ganz der Strafprozeß in der Instanz.
Dort wird erhoben mit viel Fleiß der Personal- und Sachbeweis.
Da wird gewürdigt und belehrt, sich gegen Vorwürfe gewehrt.
Es wird bestritten und vereidigt und manchmal sogar auch verteidigt!
Am Ende stehen alle auf, der Richter schlägt die Akte auf.
Das Urteil er sodann verkündet und meistens nur sehr knapp begründet.
Fühlt nun sich einer reingelegt, wird Revision gleich eingelegt,
denn wer am Ende unterliegt, vielleicht sein Recht in Karlsruh‘ kriegt.
Plötzlich steht im hellen Scheine der Revisionsanwalt – alleine!
Letzte Hoffnung des Mandanten, bezahlt zumeist von Anverwandten,
sucht er wie ein Trüffelschwein jeden Fehler – noch so klein.
Nach meistens stundenlangem Pflügen skizziert er sorgsam seine Rügen;
aus der Akte wird kopiert, der Rest gestochen formuliert,
die Unterschrift noch angebracht und alles auf den Weg gebracht
zu den hohen Strafsenaten, die sollen jetzt mal schön beraten.
Blendend ist die Position am Horizont da zeigt sich schon:
Einen Sieg kann es nur geben – ach wie schön ist’s Anwaltsleben!
Nach Wochen kommt an einem Tag ein kleiner brauner Briefumschlag.
Er denkt: Das wird die Ladung sein, schaut gespannt sogleich hinein,
und hokuspokus fidibus: Wieder ein »o.u.«-Beschluß.
Nachtrag: Ein Kollege weist mich gerade freundlicher Weise darauf hin, dass das Gedicht ff. auch vom Kollegen Dr. Daniel Krause, Berlin, kommen könnte. Auch das ist möglich.