Hier kommt dann noch das Gebührenrätsel, mal wieder aus der FB-Gruppe:
„Sehe ich das richtig? Bin beigeordneter Nebenklägervertretet.
Außerhalb der Hauptverhandlung rede ich mit beiden Verteidigern über einen TOA, wir einigen uns auf je 5.000 EUR Schmerzensgeld. Die geflossenen Zahlungen werden so dann ins HV-Protokoll aufgenommen. Es fällt die Nr. 4102 VV RVG an UND die eine 2,0 Gebühr aus der Nr. 4143 VV RVG nach einem Gegenstandswert von 10.000 EUR ?“
