Und dann noch die RVG-Frage. Heute dann:
„In einem Verfahren vor der Großen Strafkammer war ich dem Nebenkläger beigeordnet. Angeklagter wird gemäß der Anklage verurteilt.
Da wochenlang keine Info vom Gericht kommt, habe ich auf der Geschäftsstelle angerufen. Mitteilung, dass Revision eingelegt wurde. Das Schriftstück würde man gemeinsam mit dem Urteil demnächst zusenden.
Mandant darüber informiert und wie der weitere Verfahrensablauf sei.
Gestern kam per beA der Beschluss, dass der Angeklagte die Kosten der eingelegten + zurückgenommenen Revision inklusive der notwendigen Auslagen des NK trage. Urteil und Revisionsschrift sind immer noch nicht hier angekommen.
Ist Nr. 4130 VV RVG entstanden ?“
