Und dann kommt hier die erste Gebührenfrage des Jahres 2025, und zwar:
„Sehr geehrter Herr Kollege Burhoff, ich wünsche Ihnen zunächst noch ein gutes neues Jahr!
Ich habe von Frühjahr 2021 bis Ende 2023 in einem Staatsschutzverfahren beim OLG pp. verteidigt und im Juli 2023 eine Vorschussantrag auf die Pauschgebühr gestellt, den der Vorsitzende bislang trotz Nachfragen nicht entschieden hat. Zahlreichen anderen gleich gearteten Anträgen ist er bereits zügiger nachgekommen. Nunmehr hat er sogar mitgeteilt, den Zeitpunkt einer Entscheidung nicht abzusehen können. Ich wäre Ihnen für jeden kollegialen Hinweis bzgl. des weiteren Vorgehens äußerst verbunden.“