Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren, wenn sich der Eigentümer zivilrechtlich „meldet“?

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Am vergangenen Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren, wenn sich der Eigentümer zivilrechtlich „meldet“?

Und hier dann meine Antwort:

„Versuchen Sie es doch mal hiermit – ist allerdings noch zum früheren Recht. Es müssten die §§ „angepasst“ werden.

Abrechnung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung gern. § 111f Abs. 5 StPO

Stammt aus RVGreport 2010, 441″

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