Ich hatte am Freitag meine aus dem Rechtspflegerforum geklaute Frage: Ich habe da mal eine Frage: Erstreckung erforderlich? zur Diskussion gestellt. Da ich da aus Zeitgründen nicht mehr mitdiskutiere, kann ich keine eigene Antwort einstellen. Ich nehme aber die Antworten, die es dort im Forum gegeben hat:
Antwort 1:
„Die Frage ist umstritten, mE ist Erstreckung erforderlich, weil die Notwendigkeit der Verteidigung in jedem Verfahren gesondert geprüft werden muss. In OLG Celle, Beschl. v. 06.09.2019 – 2 Ws 253/19 ist der Streitstand sehr schön ausgeführt. Ggf musst Du Dich nach Euren örtlichen Gepflogenheiten richten.
Antwort 2: