Nach dem „Sturm“, na ja die Ostfriesen werden es eher als „starken Wind“ empfunden haben, dann hier der Wochenspiegel für die 4. KW, in der uns jetzt Corona aber so richtig im Griff hatte und sicherlich auch noch ein wenig haben wird. Hier sind dann:
-
-
-
OLG München: Selbst entworfenes Bio-Logo darf nicht Verleihung durch Dritte vortäuschen,
-
-
BGH: Keine Klarnamenpflicht bei der Nutzung eines sozialen Netzwerks (hier: Facebook)
-
Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen mit VKS 4.5 – neue Verteidigungsansätze
-
-
-
Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos nur mit Einwilligung?,
-
und dann aus meinem Blog – natürlich: AE I: Was darf der Verteidiger dem Mandanten aus der Akte mitteilen?, oder: Alles, daher Abfuhr vom OLG