Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Tätigkeiten nach dem IRG? – wie rechne ich richtig ab?
Tja, da blieb nicht viel zu sagen, denn die Kollegin hatte es schon richtig erkannt. Entstanden ist nur die Nr. 6101 VV RVG, die auf die sofortige Beschwerde zum OLG abdeckt. So steht es auch bei Burhoff/Volpert/Volpert, 6. Aufl., Nr. 6101 VV Rn. 15.
Und: <<Werbemodus mal wieder an>>: Den erwähnten RVG-Kommentar kann man hier bestellen 🙂 <<Werbemodus aus>>.