Heute endet dann die 40. KW./2020. Hier der dazu passende Wochenspiegel mit Hinweisen auf folgende Beiträge anderer Blogs:
- LG München: Corona-Lockdown – Gastwirt erhält Entschädigung in Höhe von 1.014.000 EURO aus Betriebsschließungsversicherung ,
- Die Sicherung von Datenträgern in der IT-Forensik,
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Neue Schlagzeilen – BRAK und Anwaltspostfach beA oder der Unterschied zwischen Punkt und Bindestrich ,
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Erneut: Kinderpornografie und Beiordnung eines Pflichtverteidigers,
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BFH: Allgemeine Verweise auf Internet-Quellen reichen für Urteil nicht aus,
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Neuwagen senden Fahrzeugdaten an Behörde. Ohne Datenschutzkonzept?,
- und aus meinem Blog – mal ein Gebührenbeitrag, was selten ist -: Terminsgebühr beim Schöffengericht, oder: Bei nur 51 Minuten Terminsdauer müssen 150 EUR reichen