Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Kann die Nr. 4142 VV RVG auch noch nach rechtskräftiger Einziehungsentscheidung entstehen?.
Meine Antwort auf diese Frage an den Kollegen hatte gelautet:
Hallo, m.E. kein Problem. Entweder Nachbereitung 🙂 , aber der Umweg ist m.E. gar nicht erforderlich. Es ist doch im laufenden Verfahren über die einzubeziehende Einziehung gesprochen worden. Daher originär. Versuchen Sie es. Bitte berichten.