Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Kann die Nr. 4142 VV RVG auch noch nach rechtskräftiger Einziehungsentscheidung entstehen?

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Am Freitag hatte ich gefragt:  Ich habe da mal eine Frage: Kann die Nr. 4142 VV RVG auch noch nach rechtskräftiger Einziehungsentscheidung entstehen?.

Meine Antwort auf diese Frage an den Kollegen hatte gelautet:

Hallo, m.E. kein Problem. Entweder Nachbereitung 🙂 , aber der Umweg ist m.E. gar nicht erforderlich. Es ist doch im laufenden Verfahren über die einzubeziehende Einziehung gesprochen worden. Daher originär. Versuchen Sie es. Bitte berichten.

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