Die zweite Arbeitswoche des noch jungen neuen Jahres liegt hinter uns. Allmählich geht wirklich alles wieder seinen gewohnten Gang, und es gibt natürlich auch wieder einen Wochenspiegel, in dem ich berichte über:
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NSU: Das BKA hat Ihnen eine wichtige Mitteilung zu machen!!!!,
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Sexuelle Übergriffe an Silvester aus strafrechtlicher Sicht,
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Keine Halterhaftung für Vertragsstrafe bei unberechtigtem Parken auf Privatgelände,
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Straßburg nimmt den Kampf gegen Überwachungsstaat auf – die Entscheidung hatte ich auch übersehen,
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für alle die, die einen Google-Account haben: Achtung Änderungen: Google+ Account und Impressumspflicht,
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das Hakenkreuz im Straßenpflaster, vgl. auch hier: Straßenbauer-Azubi pflastert Hakenkreuz – und verliert seinen Ausbildungsplatz, oder: Hakenkreuz-Pflasterer entschuldigt sich in 2. Instanz,
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OLG Koblenz: Zögerliches Regulierungsverhalten kann zu höherem Schmerzensgeld führen, dazu passt dann aus der Vergangenheit: 150.000 € Schmerzensgeld, nach erheblichen Verletzungen/Folgen aufgrund eines Verkehrsunfalls,
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und dann waren da noch: Beamtenwitze und ihre Wahrheit.