Tod eines nahen Angehörigen – 20.000 € Schmerzensgeld für jedes Familienmitglied

buch_paragraphenzeichen_BGB_01Beim LG Bochum ist vor einiger Zeit um Schadensersatz und ein Schmerzensgeld und dessen Höhe für Angehörige gestritten worden, das diese nach einem Tötungsdelikt auf einer Klassenfahrt, auf der der Sohn bzw. der Bruder duch den Beklagten durch Messerstiche getötet worden ist, vom Beklagten verlangt haben.

Das LG Bochum hat im LG Bochum, Urt. v. 29.10.2015 – I-2 O 574/12 – den Eltern des Getöteten einen Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld aus übergegangenem Recht ihres getöteten Sohnes i. H. v. 50.000 € gemäß §§ 823 Abs. 1 BGB, 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 212, 223, 224 StGB, 253 Abs. 2 BGB, 1922 BGB, zuerkannt, Schadensersatz nach § 844 BGB zugesprochen und den Eltern und auch der Schwester des Getöteten ein Schmerzensgeld von jeweils 20.000 € aus eigenem Recht zuerkannt. Dazu führt das LG in seinem doch recht umfangreichen Urteil u.a. aus: Ein Schmerzensgeld für nahe Angehörige sei jedenfalls dann zuzuerkennen, wenn eine pathologisch fassbare Gesundheitsbeeinträchtigung von einigem Gewicht und einiger Dauer festzustellen ist, die über den üblicherweise mit dem Tod eines nahen Angehörigen einhergehenden seelischen Schmerz hinausgehe. Dies ist nach Auffassusng des LG der Fall, wenn alle Familienmitglieder nach fehlgeschlagener intensivmedizinischer Behandlung des Opfers den Tod des Sohnes/Bruders miterleben mussten, seitdem unter depressiven Episoden und posttraumatischen Belastungsstörungen leiden und dadurch in ihrer Lebensführung und Lebensfreude beeinträchtigt sind. Ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 € pro Person sei daher angemessen.

Nachtrag: Leider scheint es heute (16.01.2016) wieder beim Provider ein Problem zu geben, so dass der Volltext nicht abrufbar ist. Der Support ist natürlich nicht erreichbar – und meldet sich übrigens auch nicht am nächsten Werktag. Ich kann nur davor warnen, bei Domianbox zu hosten.

2 Gedanken zu „Tod eines nahen Angehörigen – 20.000 € Schmerzensgeld für jedes Familienmitglied

  1. ThoBo

    Ein wirklich interessantes Urteil. Aber auch eines, bei dem es mir schwer fällt, eine gewisse
    Distanz zu bewahren und es wertneutral zu lesen.

    Die Kritik über die recht bescheidene Höhe der Schadensersatzzahlungen in Deutschland ist gerechtfertigt und es bleibt zu hoffen dass es Anpassungen nach oben geben wird.

  2. Alexandra Sommerfeldt

    Was ist, wenn eine Mörderin kein Vermögen oder Einkommen hat, Rentnerin ist….
    Meine ‚Mutter‘ hat meinen Vater ermordet, verbrannt, bei lebendigem Leibe und ist geständig

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