Auch an diesem – hoffentlich weiterhin sonnigen – Sonntag einen Wochenspiegel, den man ja auch nach einem Ausflug ins Grüne lesen kann, aber sogar auch auf dem Ausflug, während einer Pause. Das Smartphone macht es ja möglich. Nur nicht ggf. während des Fahrradfahrens, denn das ist bußgeldbwehrt – § 23 Abs. 1a StVO lässt grüßen. In dem Sinne berichten wir heute aus der vergangenen Woche über:
- den Doppelwähler Giovanni di Lorenzo, vgl. auch hier, oder hier,
- Der Verteidiger macht´s nicht mit Links,
- systembedingten Wahnsinn in Neukölln,
- Kevin Großkeutz, der in die Hotelhalle gepinkelt haben soll,
- eine schnelle Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahren in einem „Uralt-Fall“, das war der jetzt 40-Jährige, der im Alter von 15 einem Mädchen den Finger in die Scheide gesteckt haben sollte,
- TrueCrypt: Mysteriöses Ende wegen Sicherheitslücken,
- den Enkeltrick,
- die WhatsApp-AGB,
- das Google-Löschformular,
- und dann war da noch, was die Juristen in der 22. KW erheiterte.