„Der Prozess ist die Fortsetzung des Protestes mit anderen Mitteln….“ So beginnt ein Kommentar (zum ganzen Kommentar hier) in den heutigen „Westfälischen Nachrichten“ zu einem Gerichtsverfahren beim AG Gronau. Dort war es in einem Verfahren, in dem eine Frau wegen einer (angeblichen) Beleidigung eines Polizeibeamten bei einer Protestaktion gegen die dortige Uranreicherungsanlage angeklagt war, gekommen. Da muss es hoch hergegangen sein (vgl. wegen der Einzelheiten hier):
- Während der Verhandlung Zwischenrufe aus dem Publikum.
- Der Aufforderung des Richters, den Sitzungssaal zu verlassen, folgen die Störenden nicht.
- Daraufhin ordnet der Richter an, die Betreffenden aus dem Saal zu entfernen.
- Mehrere Personen wehrten sich dagegen und werden von Polizeibeamten aus dem Raum getragen.
In den „WN“ heißt es dazu: Der Richter ordnete die Räumung des Saals an. Daraufhin spielten sich tumultartige Szenen ab: Polizeibeamte – sowohl in Uniform und in Zivil, darunter auch die beiden Beamten, die als Zeugen geladen waren – führten die Störer aus dem Saal. Dabei widersetzten sich einige, die aus dem Raum getragen wurden. Ein junger Mann wurde von drei Polizisten überwältigt und gefesselt. Währenddessen wurde mit kleinen Konfettikanonen geschossen, auch der Richter bekam eine Ladung ab. Das Verfahren selbst geriet fast zur Nebensache. Der Richter vertagte die Verhandlung. „
Da fragt man sich wirklich: Muss das sein und erweist man dem Anliegen – über dessen Berechtigung will ich jetzt hier gar nicht streiten – nicht einen „Bärendienst“?
Erstaunlich, dass bei den beschriebenen „strengen“ Einlasskontrollen nicht einmal Konfettikanonen gefunden wurden…. Und an Stelle einer Vertagung hätte man dem einen oder anderen Störer auch einmal die §§ 177, 178 GVG näherbringen können. Gerade die Möglichkeit der Sofortvollstreckung gem. § 178 Abs.1 GVG hat schon so manchen Querulanten zur Besinnung gebracht.
Nur den Verteidiger sollte man halt nicht verhaften, anders als einst beim AG Hagen. 😉
Welches alternative Vorgehen des Richters schwebt Ihnen den vor, Herr Burhoff?
Was soll denn die Frage. Lesen Sie in dem Posting irgend etwas, aus dem man ableiten könnte, ich übe Kritik an dem richterlichen Vorgehen?
Dass Sie meine Postings „nicht mögen“ ist aus Ihren Kommentaren für mich unschwer abzuleiten. Nur hier passt es dann wohl nicht.
Dann war das ein Missverständnis, das vielleicht in der Grundtendenz dieses Blogs seine Grundlage hat, für das ich aber gleichwohl um Entschuldigung bitte.
ok, jetzt weiß ich wenigstes, dass dieses Blog eine „Grundtendenz“ hat. War mir noch gar nicht aufgefallen.
Naja, die Grundtendenz ist ja gut zu erkennen.
Wenn ein Gericht Mist baut wird das als Mist bezeichnet, wenn ein Gericht ordentlich arbeitet wird es auch so dargestellt.
Erfreulicherweise immer mit dem entsprechenden rechtlichen Hintergrund.
Findet man so nicht oft.
*rot werd* Thx 🙂