Ich hatte ja darüber berichtet, dass das RVG bzw. das 2. KostRMoG den Bundestag am 16.05.2013 passiert hat (vgl. hier: RVG-Reform im Bundestag durch…..). Nun steht nur 🙂 noch die Entscheidung des Bundesrates an, der am kommenden Freitag, dem 07.06.2013, berät (vgl. hier die TO).
Und da haben wir dann das Malheur. 🙁 Man hatte ja schon vorher viel vom „Vermittlungssausschuss“ gehört. Das war mir aber alles nicht konkret genug.
Jetzt wird es aber leider konkret. Denn es gibt die Empfehlung des Rechtsausschusses des Bundesrates (vgl. hier die BR-Drucks. 381/1/13), die dahin geht:
„Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat,
zu dem Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit folgendem Ziel zu verlangen:
Das finanzielle Gesamtentlastungsvolumen für die Justizhaushalte der Länder aus dem Zweiten Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts und dem Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe-und Beratungshilferechts muss gegenüber den vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassungen beider Gesetze wesentlich erhöht werden.“
Es geht also ums Geld, zwar nicht um das RVG bzw. die da geplanten Änderungen. Die wird es aber nur im Paket mit den anderen Änderungen geben. Es bleibt also spannend.
Platzt am 07.06.2013 die Bombe?, oder: Geht das 2. KostRMoG in den Vermittlungsausschuss? via @burhoff http://t.co/qKb10TQh4i
„Platzt am 7. Juni die Bombe?“ Oder geht RVG-Reform in den Vermittlungsausschuss? http://t.co/vXSo6bK5v0 Mehr Haushaltsentlastung bei PKH?
Strafrecht Online: Platzt am 07.06.2013 die Bombe?, oder: Geht das 2. KostRMoG in den Vermittlungsausschuss?: … http://t.co/SHgJnHIJp7
Der Vermittlungsausschuss tagt bereits am 5.6. Müsste dort nicht aufgrund der Fristen bereits über das 2. KostRMoG gesprochen werden?
Auf der Tagesordnung steht noch nichts, allerdings findet man dort derzeit auch nur den Stand vom 7.5.
Wie soll das gehen? „Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat…“, der dann erst mal den Beschluss fassen muss. Vorher wird man wohl kaum beraten können. Oder machen Sie den zweiten Schritt vor dem ersten? 🙂
Tja. Keine Ahnung. M. W. gibt es eine 2- oder 3-Wochenfrist, nach der der Vermittlungsausschuss nach Bekanntgabe des Bundestagsbeschlusses zusammentreten muss. Aber ich bin zugegebenermaßen in Gesetzgebungsdingen auch nicht firm.
Art. 77 GG:
„(1) Die Bundesgesetze werden vom Bundestage beschlossen. Sie sind nach ihrer Annahme durch den Präsidenten des Bundestages unverzüglich dem Bundesrate zuzuleiten.
(2) Der Bundesrat kann binnen drei Wochen nach Eingang des Gesetzesbeschlusses verlangen, daß ein aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates für die gemeinsame Beratung von Vorlagen gebildeter Ausschuß einberufen wird. Die Zusammensetzung und das Verfahren dieses Ausschusses regelt eine Geschäftsordnung, die vom Bundestag beschlossen wird und der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Die in diesen Ausschuß entsandten Mitglieder des Bundesrates sind nicht an Weisungen gebunden. Ist zu einem Gesetze die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, so können auch der Bundestag und die Bundesregierung die Einberufung verlangen. Schlägt der Ausschuß eine Änderung des Gesetzesbeschlusses vor, so hat der Bundestag erneut Beschluß zu fassen.“
Na, dann rechnen Sie mal. Der Gesetzesbeschluss ist am 15. bzw. ggf. erst am 16.05.2013 gefasst worden. Plus drei Wochen = 07.06.2013 = dann kann noch nicht am 05.06.2013 beraten werden. Schön der Reihe nach.
„Dann rechnen Sie mal“
Ich rechne: Und am 5.6. wäre auch „binnen drei Wochen“. 😉
Aber natürlich haben Sie recht. Was allerdings an unserer gemeinsamen Interessenlage nichts ändert. Oder glauben Sie, dass das vor der Sommerpause oder in dieser Legislaturperiode noch etwas wird?
Passt immer noch nicht :-), da „der Bundesrat binnen drei Wochen nach Eingang des Gesetzesbeschlusses verlangen [kann], daß ein aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates für die gemeinsame Beratung von Vorlagen gebildeter Ausschuß einberufen wird“. Sie wollen aber schon die Sitzung des Vermittlungsausschusses am 05.06.2013 erreichen. Das klappt m.E. nicht.
Aber lassen wir das.
Was wird? Wer weiß es? Ich jedenfalls nicht und ich bin genauso wie Sie auf Gerüchte und Vermutungen angewiesen.
Das letzte Gerücht, das ich gehört habe, war, dass die Gerichtsgebühren noch mal um 5 € angehoben werden sollen. Aber so richtig Sinn macht das nicht, weil das Gesetz dann m.E. noch einmal durch den Bundestag muss.
Und: Man kann sich – so hört man – auch gut vorstellen, dass der Bundesrat das Gesetz absegnet und dafür die Länder eine Zusage in einer völlig anderen Sache bekommen. Das vor allem, wenn man dem Bundesrat klarmacht, dass der Bund wohl nicht nachgeben wird und den Bundesrat notfalls überstimmen wird (Art. 77 Abs. 3, 78 GG). Aber das müsste dann noch in dieser Legislaturperiode passieren.
>Lassen wir das.
Genau. Ist auch eher kein Rechenproblem, sondern eine Frage, der Reihenfolge, wann welches Gremium beraten muss. Ich hab’s jetzt. 😉
„dass der Bundesrat das Gesetz absegnet“
Was soviel bedeutet, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 7.6. (ich hab’s jetzt) _nicht_ beschließen dürfte, den Vermittlungsausschuss anzurufen (TOP 23), weil es kein Zustimmungs, sondern ein Einspruchsgesetz ist.
Wenn das Gesetz wirklich noch mal neu verhandelt werden müsste, kann man davon ausgehen, dass die SV-Stundensätze, die jetzt schon wieder dem Markt hinterherhinken, erst recht nicht mehr angemessen sind. Immerhin ist die Hommerich-Studie schon mehr als 2 Jahre alt.
Es ist mehr als erstaunlich, dass in dem Gesetz keine Anpassung an die Teuerungsrate vorgesehen ist, zeigt aber auch, wie egal den Volksvertretern diese ganze Angelegenheit ist.
Es wird nicht das Volk vertreten, sondern nur ihr eigener Kassenbericht. Schon traurig.
.. jedenfalls gibt es schon Berechnungsprogramme die fest von einem Inkrafttreten am 1. Juli ausgehen wie z.B. RVG-PRO (https://itunes.apple.com/de/app/rvg-pro/id477240250?mt=8). Würde das Gesetz auch rückwirkend in Kraft treten?
Gruss aus Freiburg
tja, da ist wohl jemand sehr vorschnell. Das Gesetz wird mit Sicherheit nicht am 01.07.2013 in Kraft treten und auch eine Rückwirkung wird es nicht geben. Inkrafttreten frühestens zum 01.08.2013, was ich für sehr ambitioniert halte, eher später. Zum Teil wird vom 01.01.2014 gesprochen.