In Münster schlagen derzeit die Wellen recht hoch wegen einer Geschichte, über die gestern die „Westfälischen Nachrichten“ berichtet haben (vgl. hier):
Ein Student bekommt von seinem Vater, der mit ihm eine Abschlussfeier besuchen will, Besuch. Man ist zu früh und will in einem Cafe noch einen Kaffee trinken. Dort wird den beiden die Bedienung verweigert. Denn der Vater (ist Polizist und) trägt (s)eine Polizeiuniform. Der Gastwirt beruft sich auf sein Hausrecht und: Er mag, wie man in seiner Befragung nachlesen kann, wohl die Polizei nicht.
Nun ja, kann man geteilter Meinung drüber sein und dementsprechend hoch schlagen die Wellen auch in den Kommentaren zu dem Artikel auf der Homepage der „Westfälischen Nachrichten„. Was mich allerdings (auch) irritiert hat und interessiert: In dem Artikel heißt es: „Dahei habe sich sein Vater sogar auf der Toilette umziehen wollen. Die Uniform habe er eigens für die Zugfahrt getragen.“ Mir ist nicht klar, warum der Vater eigens für die Zugfahrt die Uniform getragen hat. Es war doch (wohl) ein privater Besuch in Münster.
Ich tippe mal darauf, dass man in Uniform die Beförderung in der Bahn kostenlos hat.
Soweit mir bekannt ist, dürfen Polizisten, zumindest in Bayern, kostenlos mit der Bahn fahren, wenn sie dies in Uniform tun. Sinn dahinter ist, den Mitfahrgästen ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln. Die Vorstellung dahinter dürfte wohl sein, dass sich in Anwesenheit eines Uniformierten weniger Straftaten im Zug ereignen, weil sich potentielle „Straftäter“ dann nicht trauen. Es wohl eher um kleine Sachen wie Schmierereien, Sachbeschädigungen etc. Viele Polizisten nutzen dies, um kostenlos mit der Bahn fahren zu können, auch privat.
„Viele Polizisten nutzen dies, um kostenlos mit der Bahn fahren zu können, auch privat.“ Ok, so klingt es auch in einigen Kommentaren bei der WN an. Frage wäre dann, wie man damit umgeht – als „Berechtigter“….
Die Bahn (und ebenso viele andere Beförderungsunternehmen) erklärt es ausdrücklich für erwünscht, dass Polizeibeamte bei Privatfahrten (!) Uniform tragen, und fördert dies durch Gewährung von Freifahrten. Warum stellt sich dann Ihrer Meinung nach die „Frage (…), wie man ‚als Berechtigter‘ damit umgeht“?
muss ich denn alles tun, was erlaubt ist?
Das ganze Staatswesen beruht auf Regulierungen durch Verbote und Anreize. Werden diese nicht wahrgenommen, ist das nicht im Sinne des Erfinders. Polizisten mit Uniform im Zug sind voll o.k. Ich habe dort schon Situationen erlebt wo ich mir gewünscht hätte ein Uniformierter wäre in der Nähe. Die Bundesbahn Bedienstete können auch kostenlos reisen, aber man muss ja nicht alles tun was erlaubt ist . EDV.
@holbi: die Bundesbahn gibt es seit 20 Jahren nicht mehr und kostenlos reisen geht – Dank „geldwerter Vorteil“ – auch nicht mehr richtig.
Interessant (wenn man im übervollen Zügen unterwegs ist) und kaum bekannt:
Polizisten müss(t)en unaufgefordert aufstehen, wenn alle anderen Plätze belegt sind…
Mehr Infos zu dem Thema:
http://www.stern.de/panorama/bahnfahrt-erster-klasse-schwarzfahrer-in-uniform-704681.html
oder
http://ice-fanforum.de/index.php?id=54049
ist das nicht vorteilsannahme nach § 331 stgb?
@N.N: § 331 Abs 3 StGB lesen?
Ich sehe da kein Problem. Das ist ein Deal der Bahn mit der Polizei. Würden das alle Polizisten so machen, würde die Anzahl von Straftaten in öff. Verkehrsmitteln stark zurückgehen.
@meine5cent:
den abs.3 kenne ich durchaus.
was ist nicht kenne, ist die genehmigung der zuständigen behörde.
ist es polizisten generell gestattet gratisleistungen anzunehmen, wenn der geber dafür im gegenzug einen gratissicherheitsdienst in anspruch nehmen kann?
Man kann doch einfach Strafanzeige gegen den Polizisten stellen und schon hat die Meute wieder einen „korrupten“ Staatsdiener, den sie durchs Dorf jagen kann.
Es ist traurig, dass immer wieder nach negativen Aspekten der Polizeiarbeit gesucht wird.
man kann natürlich auch „immer wieder“ das „Mäntelchen der Liebe“ darüber legen