Anhörungsrüge – mal beim BGH erfolgreich

Liest man ja selten, deshalb war ich um so überraschter, als ich BGH, Beschl. v. 13.04.2011 – 2 StR 524/10 gelesen habe. Der BGH hatte die Revision des Angeklagten nach § 349 Abs. 2 StPO verworfen und sich dabei viel Mühe gemacht – vgl. hier, leider aber übersehen, dass der GBA überhaupt keinen Verwerfungsantrag nach § 349 Abs. 2 StPO gestellt hatte, so dass nicht nach dieser Vorschrift verworfen werden durfte. Die dagegen gerichtete Anhörungsrüge (§ 356a StPO) hatte Erfolg.

Und ich hatte schon gedacht, das gäbe es beim BGH gar nicht. Na, da wird aber im Zweifel der Hiwi, der das verbockt hat, was zu hören bekommen. Aber: man soll ja nicht mit Steinen werfen, wenn man selbst im Glashaus sitzt :-).

Und jetzt: Weiter geht es mit „der“ Hochzeit 🙂 🙂

11 Gedanken zu „Anhörungsrüge – mal beim BGH erfolgreich

  1. wernerlamb

    mit dem Link ist es nicht so einfach.Der BGH hat den Beschluss vom 2.3.2011, der mit einem Leitsatz versehen war, nach Eingang der Anhörungsrüge vom Netz genommen und dann ohne Leitsatz wieder eingestellt.Jedenfalls kommt nunmehr bei dem Link das Urteil statt des Beschlusses.Schlage vor, meinen Link offenbar von juris zu übernehmen.

  2. OG

    Zu einem Fall, in dem offenbar der BGH ebenfalls den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hatte, mit tiefgreifenden Folgen:

    http://blog.delegibus.com/803 (Der Fall Lucas, der zu einem Fall Junggeburth wurde)

    Eine Anhörungsrüge war hier allerdings nicht eingelegt worden.

  3. N.I.

    … übrigens immer noch der falsche Link…

    verworfen und sich dabei viel Mühe gemacht – vgl. hier (LINK)

    Hier der richtig: http://bit.ly/jcotJ1

    Hoffe, es klappt. Kommentar nicht veröffentlichen. Will nur mit dem vermaledeiten Link helfen.

  4. wernerlamn

    der BGH- LInk zum Beschluss funktioniert nicht mehr.Der Beschluss, wonach die Revision verworfen wurde, ist offenbar storniert.Dies macht nach der Aufhebung durch den Beschluss vom 15.4.2011 auch Sinn.Es kommt ja jetzt stattdessen ein Urteil nach mündlicher Verhandlung.

  5. N.I.

    Durch die Änderungen ist der Cache in den PC verwirrt. Alles ist da und korrekt aufrufbar. Denke, unsere Kommentare können gelöscht werden.

  6. Iordanov Wodka via Facebook

    Wenn 2000 das Bereitstellen eines Faxabrufs mit 4800 und 9600 Baut strafbar sein soll, was ist denn dann erst mit allen Abrufen, die heute mit 14400 laufen (Focus, N-TV, Spiegel, Verbraucherschutz, WISO usw. usw.) wenn doch so viele Leute mittlerweile Geräte mit 28.800 und 33.600 besitzen? Alles Betrug durch die „sog. Faxbremse“? (Das Wort hat die Generalstaatsanwaltschaft 2008 erfunden.)

  7. wernerlamn

    “ Fachanwalt für Gehörsverletzungen “ – erwirbt man diese Bezeichnung bei der Rechtsanwaltskammer oder bei der Ärztekammer ??

  8. wernerlamb

    ja mit dem rechtlichen Gehör haben die Gerichte so ihre Probleme. Der VGH in Kassel hat doch tatsächlich eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 12.4.2011 als unzulässig verworfen, mit der Begründung sie sei nicht ausreichend in der Monatsfrist begründet worden.Haken bei der Sache, die Monatsfrist ist auch heute noch nicht abgelaufen. Antrag nach § 152 a VwGO gestellt (nachträgliches rechtliches Gehör)…

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