Nachdem ich aus dem Urlaub wieder vor Ort bin, kommt hier (endlich) der erste aktuelle Wochenspiegel in 2026,. Ich berichte in ihm über:
-
BGH spricht Klartext: Wohnungsmieter darf nicht mit Gewinn untervermieten!
-
EuGH stärkt „Soft-Opt-in“ – Einwilligungserfordernis bleibt grundsätzlich bestehen
- Recht auf Teilzeit als Lifestyle?
- Keine Auskunftspflicht: Nicht alle Angaben in der privaten Krankenversicherung sind automatisch personenbezogen
-
Schneechaos in Amsterdam: Warum es doch oft eine Entschädigung für Fluggäste geben wird
- OLG Zweibrücken: Wenn ein Makler in die Wohnung oder Haus gelassen wird, um Fotos für ein Exposé zu erstellen, ist die eine ausreichende Einwilligung nach Art. 6 I lit a.) DSGVO für die Erstellung und Veröffentlichung der Fotos aus datenschutzrechtlicher Sicht
- und aus meinem Blog: Revision II: Revisionsbegründung selbst unterzeichnet, oder: „Alle kontaktierten Anwälte haben abgelehnt“
