Ich habe da mal eine Frage: Neues oder altes Recht für den Nebenklagebeistand?

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Und dann noch das „Rätsel“ am Freitag. Heute geht es um folgende Frage:

„Hallo Detlef,

ich habe eine Frage zum neuen RVG, vielleicht kannst Du mir weiterhelfen. 🙂

Ich wurde am 17.2.25 beauftragt und entsprechend meines Antrages am 21.2.25 als Beiständin bestellt.

Der Beschluss über den Nebenklage erfolgt am 17.7.25.

Meinst Du ich kann auch für die Gebühren im Ermittlungsverfahren neues Recht anwenden oder nur für die im gerichtlichen Verfahren?

Herzliche Grüße…..

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