Und dann noch die Frage. Sie stammt aus der FB-Verteidiger, aber es ist wohl keine Frage, sondern mehr die Äußerung von Unverständnis, also: Kann das denn sein.
Da heißt es:
„Stehe ich auf dem Schlauch? Gebührenrecht.
Es geht um den Stichtag 01.01.2021.
Verfahren vor dem LG und Revision altes Recht. Klar. Beiordnung vor dem Stichtag.
Dann verweist der BGH – nach Aufgebung – zur Neuverhandlung zurück ans LG. Jetzt Gebühren nach neuem Recht?
Rechtspfleger meint, es sei noch die gleiche Angelegenheit.“