Ich habe da mal eine Frage: Ist das Verfahren nach Zurückverweisung keine neue Angelegenheit?

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Und dann noch die Frage. Sie stammt aus der FB-Verteidiger, aber es ist wohl keine Frage, sondern mehr die Äußerung von Unverständnis, also: Kann das denn sein.

Da heißt es:

„Stehe ich auf dem Schlauch? Gebührenrecht.

Es geht um den Stichtag 01.01.2021.

Verfahren vor dem LG und Revision altes Recht. Klar. Beiordnung vor dem Stichtag.

Dann verweist der BGH – nach Aufgebung – zur Neuverhandlung zurück ans LG. Jetzt Gebühren nach neuem Recht?

Rechtspfleger meint, es sei noch die gleiche Angelegenheit.“

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