Und dann die RVG-Frage, heute zum Kostenfestsetzungsverfahren, und zwar:
Hallo Herr Burhoff,
in der letzten Woche habe ich zwei Stellungahmen von Bezirksrevisoren erhalten zu folgendem Thema:
Ich mache aus abgetretenem Recht den Auslagenerstattungsanspruch des Mandanten gegen die Staatskasse geltend.
Seitens Bezirksrevisor wird die Auffassung vertreten, dass es für die Frage der Festsetzung einer Umsatzsteuer, auf meine Vorsteuerabzugsberechtigung ankäme, und nicht auf diejenige des Mandanten.
Das war bislang nie Thema. Ist Ihnen da etwas bekannt?
Ich habe dann nachgefragt:
„Moin, verstehe ich es richtig:
Aufgrund der Abtretung wird die abgetretene Forderung nur ohne USt gezahlt? Und „Ihre“ darauf anfallende USt soll auch nicht erstattet werden?“
Und der Kollege hate wir folgt geantwortet:
„Ja, genau so ist es.“