Gerade meldet Beck-aktuell – vgl. hier – unter der Überschrift: Mehrheit gesichert: Anwaltsgebühren steigen, dass der BT offenbar am Freitag die Erhöhung der Anwaltsgebühren beschließen will.
In der Nachricht heißt es dazu:
„Schon an diesem Freitag will der Bundestag die Erhöhung der Anwaltsgebühren beschließen. Darauf haben sich SPD, Grüne und FDP nach Informationen von beck-aktuell am Dienstagabend geeinigt. Der Trick zur schnellen Durchsetzung: Rot-Grün stimmen einem Änderungsantrag zu einer entsprechenden Initiative der Freidemokraten zu, zu der jetzt bereits die dritte Lesung ansteht. Falls die Länder im Bundesrat nicht mitziehen sollten, fällt der Gesetzesbeschluss nach den Neuwahlen nicht der Diskontinuität anheim.
Einher geht die Anhebung der Anwaltshonorare mit Steigerungen der Notargebühren, der Gerichtskosten und der Betreuervergütung. Mehr Geld erhalten sollen nach dem Gesetzentwurf, der beck-aktuell vorliegt, auch Sachverständige und Dolmetscher sowie Verfahrensbeistände. Ausgearbeitet hatte die Regelungen im vergangenen Sommer der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Das rot-grüne Bundeskabinett hat nach dem Bruch der Ampelkoalition im Dezember die Regelungen auf den Weg zum Parlament gebracht.
Dabei sollen die Betragsrahmen- sowie die Festgebühren um 9% und die Wertgebühren um 6% steigen, heißt es aus Kreisen der Verhandler. Die Gerichtsgebühren sollen ebenfalls linear um 9 beziehungsweise 6% angehoben werden, die Gerichtsvollziehergebühren um 9%. Darüber hinaus seien einzelne weitere strukturelle Änderungen in den Justizkostengesetzen vorgesehen.
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Wäre ja schön. Aber ich glaube das erst, wenn es durch den Bundestag ist und auch der Bundesrat mitspielt.
Aus dem Rechtsausschuss, wo heute die Beratung ansteht, habe ich noch keine Nachrichten. Aber: Die KostÄndG steht am Freitag um 13.10 Uhr auf der Tagesordnung des Bundestages.