Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Was ist zu tun, wenn mein Pauschgebühr(vorschuss)antrag nicht beschieden wird?
Und darauf habe ich dem Kollegen u.a. geantwortet:
„…..
Das ist nicht einfach. Versuchen Sie es mit der Verzögerungsrüge und berufen sich auf OLG Hamm, Urt. v. 08.09.2021 – 11 EK 11/20, das auf meiner HP steht. https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/6595.htm
Ist nicht genau der Fall der Pauchgebühr, aber Pflichtverteidigervergütung. Passt also einigermaßen. Ich hoffe, dass das hilft. Das OLG pp. ist da aber sehr resistent 🙂 .“
Ich habe übrigens sowohl aus der Frage als auch aus der Antwort den Namen des OLG, bei dem das Verfahren, in dem der Kollege tätig war, gelöscht. Ich will niemanden an den Pranger stellen. Obwohl das Verhalten des Vorsitzenden schon – gelinde ausgedrückt – wenig nachvollziehbar ist. Was soll die Mitteilung, den „Zeitpunkt einer Entscheidung nicht abzusehen können.“ Den Zurückstellungsgrund gibt es in den Verfahrensordnungen nicht. Wenn der Senat überlastet ist, dann mag er eine Überlastungsanzeige stellen. Die ggf. bestehenden Personalprobleme der Justiz kann man ja nun nicht auf dem „finanziellen Rücken“ von Pflichtverteidigern austragen, was man aber bei dem OLG, um das es geht, gern tut. Nicht nachvollziehbar ist diese Erklärung vor allem auch deshalb, weil man ja schon andere Anträge beschieden hat(te). Warum muss dieser Kollege als (noch länger?) warten. Und wenn man schon Beschlüsse vorliegen hat, dann hat man doch Vorlagen, nach denen man sich für den beantragten Vorschuss richten kann.
Im Übrigen: Ich möchte das Theater nicht erleben, wenn die monatlichen Bezüge des Herrn Vorsitzenden Richter am OLG nicht jeweils am 1. des Monats auf seinem Konto sind. Also bitte: Warum muss ein Pflichtverteidiger warten? Frech.