„Entsteht die Gebühr Nr. 4104 VV RVG, wenn sich der Rechtsanwalt erstmals nach Anklagezustellung, aber vor dem Eröffnungsbeschluss zur Akte meldet?
Konkret:
30.12.2022 Anklage
06.01.2023 Zustellung der Anklage
02.02.2023 RA beantragt Akteneinsicht, ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird versichert
14.02.2023 RA reicht Akte zurück, beantragt Pflichtverteidigerbestellung
24.02.023 RA wird als Pflichtverteidiger bestellt
08.03.2023 Eröffnungsbeschluss und Terminsbestimmung“
Lesen, lesen, lesen … „bis zum Eingang der Anklageschrift“